Die wichtigsten Vorschriften online und als PDF aufbereitet.
Für alle Werke gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil sie Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).
Quelle Wikipedia