Nach dem Mauerbau wurde die Anwendung der Schusswaffe gegen Flüchtlinge befohlen (Schießbefehl). In den nächsten Monaten kam es zu kleineren Schusswechseln zwischen west- und ostdeutscher Grenzpolizei, nachdem DDR-Grenztruppen die ersten Flüchtlinge an der Grenze erschossen hatten. Ab 1961 verminte die DDR ihre Seite der innerdeutschen Grenze.
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