Zum Zeitpunkt der Schließung der Grenze zu West-Berlin, im August 1961 und in den nachfolgenden Wochen, unterstanden die Grenzsicherungskräfte der Deutschen Grenzpolizei dem Ministerium des Innern (MdI) der DDR.
Auf Beschluss des Nationalen Verteidigungsrates der DDR (NVR) und mit Befehl Nr. 1/61 wurde am 15. September 1961 die Deutsche Grenzpolizei in die Nationale Volksarmee überführt. Gleichzeitig erfolgte die Umbildung des Kommandos der Deutschen Grenzpolizei in das Kommando Grenze als Führungsorgan der Grenztruppen. Standort war Pätz bei Königs Wusterhausen. Das Kommando Grenze, später Kommando Grenztruppen, wurde dem Minister für Nationale Verteidigung unterstellt, mit zwei Ausnahmen.
Ausgenommen davon waren:
Diese Art der Unterstellung der Grenzsicherungskräfte wich vom sowjetischen Modell und von der sonst üblichen Nachahmung (Übernahme) in der DDR sowie von der Praxis in den anderen Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages ab.
Der Zweck der Anderung der Unterstellung war die Eingliederung der zahlenmäßig erheblichen Grenzsicherungskräfte (Personalstärke von circa 36.000) in die Kräfte und in das System der Landesverteidigung der DDR. Die bereits begonnene Herstellung militärischer Verwendungsfähigkeit dieser Kräfte sollte entschieden fortgesetzt werden.
Diese Entwicklung führte dazu, dass polizeiliche Aufgaben de facto einer militärischen Aufgabenstellung zugeordnet wurden. Das führte in der Praxis zur Erfüllung polizeilicher Aufgaben (zum Beispiel zur Fluchtverhinderung) mit militärischen Mitteln und Methoden.
Quelle Wikipedia