Das war die DDR

Verfassung der DDR

In ihrer über 40-jährigen Geschichte gab es drei Verfassungen der Deutschen Demokratischen Republik, die einerseits in ihrem grundsätzlichen Bekenntnis zu Bürgerrechten und demokratischer Ordnung nie die Verfassungswirklichkeit widerspiegelten, andererseits jedoch durch willkürliche Auslegung zu deren Legitimation dienten und somit trotz mancher Widersprüchlichkeit stets die konstitutionellen Grundfesten des Staates bildeten. Zugleich dokumentieren die Verfassungen von 1949, 1968 und 1974, die Verwaltungsreform von 1952 und die Wende ab 1989 den politischen Wandel der DDR zwischen Ansätzen von Liberalität und neuerlicher Restriktion, innerdeutscher Annäherung und Separatismus.

Die markanten Änderungen, die an der ursprünglichen Verfassung der DDR vorgenommen wurden, spiegeln die Entwicklung und die jeweiligen politischen Leitlinien der SED-Führung, bei der die eigentliche Macht im Staate lag. Denn sowohl der Staatsaufbau als auch die Organisation der Parteien und Massenorganisationen waren dem Prinzip des "Demokratischen Zentralismus" unterworfen.

In Artikel 1 Abs. 1 der Verfassung der DDR von 1949 stand: "Deutschland ist eine unteilbare Republik;. Sie baut sich auf den deutschen Ländern auf." Seit 1968 hieß es stattdessen mit Betonung des sozialistischen Charakters und der SED-Führungsrolle:

"Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat deutscher Nation. Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land, die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen."

Mit der nochmaligen Änderung 1974 (nach Grundlagenvertrag und Aufnahme beider deutscher Staaten in die Vereinten Nationen) entfiel die Anbindung an die deutsche Nation:

"Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern. Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei."

Der Ministerrat als Regierung der DDR war laut Verfassung das höchste exekutive Organ des Staates und wurde von der Volkskammer gewählt. Die Minister kamen aus den verschiedenen Parteien der Nationalen Front, hatten in der Praxis aber weniger Einfluss als die im Zentralkomitee der SED vertretenen, dem jeweiligen Ministerium zugehörigen Sekretäre und Abteilungsleiter.

Tatsächliches Machtzentrum war das Politbüro, in dem der Generalsekretär des Zentralkomitees der SED den Vorsitz hatte. Die auf dieser höchsten Ebene fallenden Entscheidungen wurden nach Art des demokratischen Zentralismus für die untergeordneten Ebenen verbindlich. Dazu trugen Kaderpolitik und "Nomenklatura" ebenso bei wie der immer ausgedehntere Überwachungsapparat des Ministeriums für Staatssicherheit. Druckerzeugnisse, Hörfunk und Fernsehen, Literatur und Kunst unterlagen der Zensur, politisch Andersdenkende waren Repressionen ausgesetzt und wurden nicht selten kriminalisiert.

Der Staatsrat der DDR war - nach dem Tod des ersten und einzigen Präsidenten Wilhelm Pieck im September 1960 - als kollektives Präsidialgremium das Staatsoberhaupt der DDR. Erster Staatsratsvorsitzender wurde Walter Ulbricht. Den Staatsratsvorsitzenden stellte bis zur Wende immer die SED.

Quelle Wikipedia

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