Das war die DDR

Kampfgruppen der Arbeiterklasse

Kampfgruppen der Arbeiterklasse
Flagge der Kampfgruppen der Arbeiterklasse, DDR bis 1990
Aktiv 1953 bis 14. Dezember 1989
Staat Flagge der Deutschen Demokratischen Republik  DDR
Teilstreitkraft Heer
Typ Paramilitär
Stärke 210.000 (1980)
Unterstellung Ministerium des Innern
Marsch Marsch der Kampfgruppen

Die Mitglieder dieser militärischen Einheit waren "Angehörige der Kampfgruppen der Arbeiterklasse". Die Kämpfer waren meist männliche Mitglieder und wenige Frauen aus den Volkseigenen Betrieben (VEB), staatlichen Einrichtungen, Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) sowie Hoch- und Fachschulen, die in ihrer Freizeit mehrmals im Jahr (meist an Freitagen oder Wochenenden) zu militärischen Übungen und Schulungen in Uniform ausrückten. Ca. 60 % der Kämpfer waren Mitglied der SED.

In ihrem Gelöbnis wurden die Kämpfer eingeschworen: "Ich bin bereit, als Kämpfer der Arbeiterklasse die Weisungen der Partei zu erfüllen, die Deutsche Demokratische Republik, ihre sozialistischen Errungenschaften jederzeit mit der Waffe in der Hand zu schützen und mein Leben für sie einzusetzen. Das gelobe ich." Kommandeursfunktionen waren SED-Mitgliedern vorbehalten. Die Mitgliedschaft in den Kampfgruppen war eine Form des freiwilligen militärischen Dienstes zum Schutze des Vaterlandes, neben der Ausübung eines zivilen Berufes und außerhalb der Nationalen Volksarmee (NVA) und der Grenztruppen der DDR.

Das Mindestalter der Kämpfer war 25 Jahre.

Doppelmitgliedschaften bei der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) und dem DRK der DDR waren Ausnahmen, bei der Zivilverteidigung der DDR waren sie zur Vermeidung von Doppelunterstellungen untersagt. Die Kämpfer durften nicht der Reserve der NVA angehören und es durften auch keine ungedienten Mitarbeiter zugelassen werden, die noch im wehrpflichtigen Alter waren. Dies überwachten die Wehrkreiskommandos der NVA. Außer in den Pädagogischen Hochschulen wurden in den Bildungseinrichtungen der Volksbildung keine Kampfgruppeneinheiten gebildet. Dafür wurde den Lehrern nahegelegt, innerhalb der GST als Ausbilder bei der vormilitärischen Ausbildung der Schüler, Lehrlinge oder Studenten mitzuarbeiten.

Als Anerkennung für den ansonsten unbezahlten Dienst gab es ab einer fünfundzwanzigjährigen Zugehörigkeit einen Zuschlag zur Altersrente von monatlich 100 DDR-Mark. Diese Regelung wurde 1990 gestrichen.

Die Entwaffnung der Kampfgruppen wurde am 6. Dezember 1989 angeordnet, ihre Auflösung wurde dann am 14. Dezember vom Ministerrat der DDR beschlossen. Das Kampfgruppen-Denkmal im Volkspark Prenzlauer Berg wurde nach der deutschen Wiedervereinigung demontiert. Aus dem Stahl von zerstörten Waffen der Kampfgruppen wurde im Jahr 2000 die Friedensglocke in Dessau gegossen.

Quelle Wikipedia

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