Das war die DDR

Durchführungsverordnung zum Enteignungsgesetz vom 23. Februar 1949

VOBl. Groß-Berlin Teil 1 Nr. 11/1949 S. 64

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Der Magistrat von Groß-Berlin hat nachstehende Verordnung beschlossen, die hiermit verkündet wird:

§ 1

Zur Entscheidung über die auf Grund des §8 des Gesetzes eingehenden Einsprüche gegen die Einziehungsbescheide wird ein Ausschuß aus den Vertretern der politischen Parteien und der demokratischen Massenorganisationen gebildet.

§ 2

Der Ausschuß besteht aus dem Leiter der Abteilung für Wirtschaft beim Magistrat als Vorsitzenden und je einem Vertreter des Hauptamtes für Volkseigentum beim Magistrat, der vier politischen Parteien, des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Demokratischen Frauenbundes Berlins, der Freien Deutschen Jugend, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes und des Kulturbundes zur demokratischen Erneuerung Deutschlands.
Der Vorsitzende kann im Verhinderungsfalle ein anderes Mitglied des Ausschusses mit seiner Vertretung beauftragen.

§ 3

Der Ausschuß faßt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.

§ 4

Der Ausschuß kann den Einspruch ablehnen, ihn zur nochmaligen Überprüfung an die Einziehungsstelle zurückgeben oder dem Magistrat die Aufhebung der Einziehung vorschlagen.

Berlin, den 23, Februar 1949

Der Magistrat von Groß-Berlin
Ebert
Oberbürgermeister

Abteilung für Wirtschaft
Maron
Stadtrat

Verordnungsblatt für Groß-Berlin Teil 1 Nr. 11/1949 S. 64

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