Das war die DDR

Die "sozialistische" Verfassung von 1968

Erst elf Jahre später regte Walter Ulbricht auf dem VII. Parteitag der SED 1967 die Erarbeitung einer von Grund auf neuen Verfassung an, die der gegenüber 1949 veränderten Realität Rechnung tragen sollte. Dieser Anspruch forderte vornehmlich, die Diskrepanzen zwischen der diktatorischen politischen Wirklichkeit und den freiheitlich-demokratischen Zügen der bestehenden Verfassung zu beseitigen, indem man die restriktive SED-Herrschaft zu konstitutionalisieren trachtete und somit nicht etwa im rechtsstaatlichen Sinn die politischen Verhältnisse als Ausdruck der Verfassungsgrundsätze verstehen wollte, sondern diesen Zusammenhang in sein Gegenteil verkehrte.

Innerhalb des Zentralkomitees fertigten nach Anweisungen Ulbrichts Sachverständige für Staats- und Rechtsfragen einen von der bisherigen Verfassung unabhängigen Entwurf aus, der später als das Arbeitsergebnis eines gebildeten Verfassungsausschusses der Volkskammer deklariert wurde. Im Gegensatz zu den Verhandlungen von 1948/49 stellten nun die übrigen Blockparteien für die SED kein Hindernis mehr dar, die eigenen verfassungsrechtlichen Intentionen uneingeschränkt umzusetzen. Diese aus 108 Artikeln bestehende Verfassung erhielt die ausdrückliche Bezeichnung "sozialistisch", in der auf die Manifestation der Vormachtstellung der SED verwiesen wurde. Bereits die Präambel richtet sich gegen den "westdeutschen Monopolkapitalismus" und den "Imperialismus unter Führung der USA". Allein der erste Artikel galt der rechtlichen Absicherung des staatlichen Führungsanspruches der SED, indem von der Verwirklichung des Sozialismus durch die "Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei" die Rede war. Entgegen diesem offenen Eingeständnis der tatsächlichen politischen Verhältnisse bestanden weiterhin Vorschriften wie etwa Artikel 20 zur Gewährleistung der Gewissens- und Glaubensfreiheit oder Artikel 27 zur Pressefreiheit, die Rechtsstaatlichkeit vorgaben, wo sie nicht gewährt war.

Nach der Veröffentlichung des Entwurfes im Februar 1968 erfolgte eine "Volksaussprache", durch die geringfügige Änderungen wie beispielsweise die Ergänzung des Rechtes zum religiösen Bekenntnis bewirkt wurden. Die Volkskammer billigte daraufhin den überarbeiteten Entwurf, abschließend wurde der Entwurf am 6. April 1968 per Volksentscheid bestätigt. In diesem Zeitraum verwandelte sich die Volksaussprache in eine großangelegte, insbesondere in den staatlichen Medien gezeigte Kampagne für das "Ja zur neuen Verfassung". Eine relativ große Zahl der Wahlberechtigten nutzte die Gelegenheit, das "Nein" auf dem Stimmzettel anzukreuzen. Vereinzelt gab es in einigen Städten anonyme Flugblattaktionen gegen den Verfassungsentwurf, so in Weimar.

Anstelle der bei Wahlen in der DDR üblichen Ergebnisse im Bereich von 99 % Zustimmung wurden selbst im offiziellen Ergebnis eine Zustimmung von 94,5 % der abgegebenen Stimmen und 5,5 % Nein-Stimmen ausgewiesen. Es handelte sich um den einzigen Volksentscheid der DDR-Geschichte. Schon drei Tage später trat die neue Verfassung offiziell in Kraft.

In ihr wurde unter anderem die Führungsrolle der SED (Art. 1 Abs. 1) festgeschrieben sowie in Artikel 6 Abs. 2 der "sozialistische Internationalismus" manifestiert:

"(2) Die Deutsche Demokratische Republik pflegt und entwickelt entsprechend den Prinzipien des sozialistischen Internationalismus die allseitige Zusammenarbeit und Freundschaft mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den anderen sozialistischen Staaten."

Der Passus zur Zulassung eines Volksentscheides wurde entfernt.

Die Verfassung von 1968 strebte mit Artikel 8 Abs. 2 die "Herstellung und Pflege normaler Beziehungen und die Zusammenarbeit der beiden deutschen Staaten" an. Der Versuch, eine gesamtdeutsche Verfassung zu etablieren, wurde durch die Festschreibung der Zweistaatlichkeit somit fallen gelassen. Sie postulierte aber im folgenden Satz weiter das Ziel einer "Annäherung der beiden deutschen Staaten bis zu ihrer Vereinigung".

Quelle Wikipedia

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