Das war die DDR

Volkskammer der DDR

Die Volkskammer war vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 das Parlament und nominell höchstes Verfassungsorgan der Deutschen Demokratischen Republik.

Formell oberstes Organ war die Volkskammer, das Parlament der DDR, die aber kein Parlament im Sinne einer repräsentativen Demokratie war, sondern angeblich die ungeteilte Volkssouveränität in radikaler Demokratie und im Verhältnis der gesellschaftlichen Gruppen verkörpern sollte. Diese wählte die Mitglieder des Staatsrats als kollektives Staatsoberhaupt und des Ministerrats als Regierung der DDR.

Außerdem wählte sie den Präsidenten und die Richter des Obersten Gerichts und den Generalstaatsanwalt, die jederzeit von der Volkskammer abberufen werden konnten, also ohne richterliche Unabhängigkeit. Sie tagte nur etwa viermal jährlich und entschied bis 1989 mit einer Ausnahme (1972 die Einführung der Fristenlösung bei Schwangerschaftsabbrüchen durch das Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft) einstimmig. Eine Opposition war in der SED-Diktatur nicht erlaubt.

Die 500 Abgeordneten der Volkskammer wurden alle vier, ab 1971 fünf Jahre durch eine allgemeine, gleiche Wahl gewählt, doch geheim war die Wahl nur dem Verfassungsanspruch nach. Die Zusammensetzung der Volksvertretung stand bereits vor den Wahlen fest, da die Verteilung der Sitze auf die Parteien und Massenorganisationen des Demokratischen Blocks vorher über eine Einheitsliste festgelegt wurde.

Die demokratische Form wurde durch die Wahlform mit einer Einheitsliste der Nationalen Front entwertet, in deren Resultat ein umfassender Führungsanspruch der SED gesichert wurde. Das DDR-Wahlsystem sah keine freien Wahlen und in der Praxis keine geheimen Wahlen vor. Es war üblich, mittels "Faltens" alle vorgeschlagenen Kandidaten ohne Benutzung einer Wahlkabine zu wählen, Abweichungen wurden mitunter notiert und konnten negative Folgen nach sich ziehen. Aus der Liste konnten einzelne Namen gestrichen werden, doch wurde dies kaum praktiziert. Bereits die Nutzung der Wahlkabine konnte als verdächtig auffallen. Wahlen wurden so zu einer bloßen Akklamation des angeblichen Volkswillens, der in der Regel zu offiziellen Wahlergebnissen mit 99-prozentiger Zustimmung führte. Obendrein jedoch wurden die ausgezählten Ergebnisse noch im Sinne der SED für die Veröffentlichung verfälscht, wie es bei den letzten Kommunalwahlen im Mai 1989 nachgewiesen worden ist.

Quelle Wikipedia

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