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Auf Grund von Ziffer 4 des SMAD-Befehls Nr. 64 vom 17. April 1948 (ZVOBl. Nr.15/1948 S. 140) hat das Sekretariat der Deutschen Wirtschaftskommission in seiner Sitzung vom 21. September 1948 beschlossen:
1. Die Enteignungsbeschlüsse der Landesregierungen über die sequestrierten sonstigen Vermögen werden bestätigt. Die enteigneten Vermögen gehen in Volkseigentum über.
2. Soweit die Landesregierungen die Enteignung sonstiger Vermögen nicht vorgenommen haben, haben sie die Sequestrierung aufzuheben.
3. Die Durchführung dieses Beschlusses ist vom Ausschuß zum Schutze des Volkseigentums bei der Deutschen Wirtschaftskommission zu kontrollieren.
Berlin, den 21. September 1948
Rau Lampka
Vorsitzender Leiter des Sekretariats
der Deutschen Wirtschaftskommission
für die sowjetische Besatzungszone
Zentralverordnungsblatt Nr. 42/1948 S. 449
Quelle: Eigener Bestand im Original
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