Das war die DDR

Auf Frauen ausgerichtete Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der DDR

Die DDR ermöglichte durch staatliche Kinderbetreuung, familienbezogene Arbeitsfreistellungen und weitere Maßnahmen eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die aber fast ausschließlich auf Frauen ausgerichtet war. Die Vereinbarkeit galt für Frauen in der DDR, entsprechend dem propagierten Frauen- und Familienleitbild, als Selbstverständlichkeit. Die Alternativen als "Nur-Hausfrau" oder kinderloser Single zu leben, existierten praktisch nicht und widersprachen der gesellschaftlichen Norm. Die staatliche Arbeitsplatzgarantie führte üblicherweise schon in der Zulassung zu einer Lehre oder einem Studium zu einer Anstellung auf Lebenszeit. So gab es in der DDR seltener ausgedehnte Phasen des jugendlichen Experimentierens wie etwa in der Bundesrepublik. Die Sozialisation der Kinder und Jugendlichen folgte oft einem engen vorgegebenen Muster, das durch gesetzliche Vorgaben bestimmt war. Schulpflicht, Ausbildungspflicht, Arbeitspflicht. Soziale und finanzielle Vergünstigungen erhielten bevorzugt Personen mit Kindern.

So war in den Zeiten des Wohnungsmangels die einzige Möglichkeit das Elternhaus zu verlassen und eine eigene Wohnung zu erhalten, häufig die eigene Elternschaft. Entsprechend bekamen 1986 70 % der Frauen in der DDR bereits vor dem 25. Lebensjahr ihr erstes Kind. Wenn die Ehe bzw. Partnerschaft zerbrach, mussten die einstigen Paare infolge des Wohnungsmangels häufig gezwungenermaßen weiterhin zusammenleben.

Zu den staatlichen Vereinbarkeitsmaßnahmen in der DDR zählte zunächst einmal der Ausbau von Dienstleistungseinrichtungen, um Frauen neben deren Erwerbstätigkeit von hauswirtschaftlichen Aufgaben zu entlasten. So sollte beispielsweise die Kindererziehung kollektiviert und in die Gesellschaft verlagert werden, um die Berufstätigkeit der Frau zu gewährleisten. Es war erklärtes sozialistisches Ziel, Frauen vom "Joch der Hausarbeit" zu befreien und möglichst viele der reproduktiven Aufgaben institutionell erledigen zu lassen, um somit Frauen für den Arbeitsmarkt freizustellen und dennoch die gesellschaftliche Reproduktion zu sichern. Auf Grund der Mangelwirtschaft der DDR, fehlenden Kapazitäten und einem nicht zuletzt durch die geringe Produktivität veranlassten Arbeitskräftedefizit, war man in der Realität jedoch weit von diesem Ideal entfernt und Institutionen wie Wäschereibetriebe oder die sogenannten "Häuser der Dienste" spielten nur eine untergeordnete Rolle. Haushaltsgeräte, die die Arbeit hätten erleichtern können und in Westdeutschland in den 1970er Jahren erschwinglich wurden, wurden als "Spielerei" bezeichnet, die nicht in einen "sozialistischen Haushalt" gehören.

Des Weiteren wurden von staatlicher Seite vermehrt Kinderbetreuungseinrichtungen ausgebaut. Der Ausbau von Kinderkrippen, Kindergärten und Schulhorten wurde in der DDR wohl auch deshalb stark forciert, um damit den Einfluss des Staates bzw. der SED auf die Sozialisation der Kinder zu verstärken. Kritiker halten die frühe Trennung des Kleinkindes von der Mutter durch die Kinderkrippen für problematisch.

Da Frauen in der DDR nach der Geburt und der beruflichen Pause des "Babyjahres" möglichst schnell wieder vollberufstätig sein sollten, musste der Staat ausreichend Kinderbetreuungseinrichtungen schaffen und Mütter motivieren, bereits die frühkindliche Betreuung und Erziehung an diese Institutionen abzugeben. Im Rahmen des sozialistischen Familienleitbilds bildete die Familie keinen separaten Rückzugsort aus der Gesellschaft, sondern vielmehr ein öffentliches Grundkollektiv neben anderen kollektiven Gemeinschaftsformen, deren erklärtes gemeinsames Ziel die Erziehung des Kindes zu einer "sozialistischen Persönlichkeit" war.

Vorbehalte gegenüber Krippen, Kindergärten und Schulhorten wurden daher in den DDR-Medien, trotz vorliegender empirischer Daten etwa über Sprach- und Verhaltensstörungen von Kindern in Wochenkrippen, entweder verschleiert oder geschönt dargestellt, um nicht den Eindruck zu erwecken, die Entwicklung der Kinder sei dem Arbeitsmarkt untergeordnet. Laut Befragungen nach der Wende seien keineswegs alle Frauen mit den Betreuungseinrichtungen zufrieden gewesen und hätten auch von Vernachlässigung der Kinder erzählt. In den Interviews berichten Frauen über ihre Zerrissenheit und die Schwierigkeiten auf Grund der Arbeitszeiten, Wegzeiten, schlechten Versorgung und mangelnden Dienstleistungen, auch noch den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Andererseits leisten nach heutigen deutschen und amerikanischen Forschungen Betreuungseinrichtungen für Kinder einen unbestreitbaren Betrag an deren Sozialisation, insbesondere für Kinder aus Kleinfamilien.

Da Familien wirtschaftlich in der Regel auf das zweite Einkommen der Frauen angewiesen waren und staatliche Kinderbetreuungseinrichtungen zur Norm deklariert wurden, verlagerten sich wie in kaum einem anderen Land der Welt die familiären Sozialisationsaufgaben in gesellschaftliche Institutionen. Zuletzt betrug die Versorgungsquote öffentlicher Kleinkindbetreuung im Landesdurchschnitt 80 %, in den Großstädten bestand eine fast 100-prozentige Versorgung mit Krippen. Kindergartenplätze gab es für 94 % und Hortplätze für 82 % der Kinder. Im Vergleich boten die alten Bundesländer im Jahr 1990 Krippenplätze für 2 %, Kindergartenversorgung zu 78 %, Hortplätze für 4 % der Schulkinder.

Die Betreuungseinrichtungen wurden im Wesentlichen von Seiten des Staates finanziert, lediglich ein geringes, am Gehalt der Eltern bemessenes Verpflegungsgeld, musste gezahlt werden (1,40 M für Krippenkinder, 0,35 M für ein Kindergarten-Mittagessen). Die festgeschriebenen Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen lagen bei 6:00 Uhr bis 19:00 Uhr, daneben existierten sogenannte Wochenkrippen, in denen die Kinder von Montagmorgen bis Freitagabend betreut wurden. Viele Kinder befanden sich 10 und mehr Stunden in Krippen, Kindergärten oder Schule und Hort. Zeiten von 6:00 Uhr morgens bis 16:30 Uhr waren keine Seltenheit.

Quelle Wikipedia

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