Die Provisorische Volkskammer wurde am 7. Oktober 1949 in Ost-Berlin aus dem Zweiten Deutschen Volksrat gebildet. Die erste Volkskammerwahl erfolgte, verspätet und nach einem anderen Wahlsystem als ursprünglich geplant, am 15. Oktober 1950. Die Wahlen ab 1950 beruhten auf Einheitslisten der Nationalen Front. Da das Ergebnis vorher feststand, falteten viele DDR-Bürger den Stimmzettel und warfen ihn ungelesen in die Wahlurne. Dieser Vorgang wurde im Volksmund "falten gehen" genannt.
Die einzigen freien Wahlen waren die Volkskammerwahl 1990 und die danach noch stattfindenden Kommunalwahlen. Die Wahlen fanden zuvor vielerorts nicht mehr geheim statt. Wahlkabinen waren zwar vorhanden, ihre Benutzung wurde aber als Zeichen für Opposition zum System gewertet. Nach offiziellen Angaben habe die Wahlbeteiligung 98 % betragen und 99,7 % für die Nationale Front gestimmt.
Aus Akten des Ministeriums für Staatssicherheit konnte nach dem Ende der DDR belegt werden, dass umfangreiche Wahlfälschungen vorgenommen worden waren. Wahlmanipulationen waren auch bei späteren Wahlen zur Volkskammer die Regel. Die Abgeordneten waren in ihrem Abstimmungsverhalten an die politischen Vorgaben der SED gebunden. Bis 1958 bestand neben der Volkskammer eine Länderkammer, die von ihrem Recht, Gesetzentwürfe in die Volkskammer einbringen und aufschiebenden Widerspruch gegen Gesetzesbeschlüsse zu erheben, nie Gebrauch machte.
Die Volkskammer wählte 1949 Wilhelm Pieck (1876–1960) zum Präsidenten der DDR. Nach dessen Tod 1960 wurde die Funktion des Präsidenten durch den Staatsrat der DDR beziehungsweise dessen Vorsitzenden ersetzt, die von der Volkskammer gewählt wurden.
Nach dem Verständnis der sowjetischen Besatzungsmacht und der SED war die Volkskammer kein Parlament im bürgerlichen Sinne einer repräsentativen Demokratie, sondern sollte eine Volksvertretung neuen Typs darstellen. Sie sollte den postulierten Ansprüchen nach die im bürgerlichen Parlamentarismus nicht gegebene Einheit zwischen politischer Führung und Bevölkerung herstellen und Parteienegoismus, Parteinahme für das Kapital, persönliche Bereicherungssucht und Selbstblockade durch Gewaltenteilung ausschließen.
Die einzige Abstimmung der Volkskammer, in der Konflikte öffentlich bekannt wurden, war im März 1972 die Abstimmung über das Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft zur Einführung der Fristenlösung bei Schwangerschaftsabbrüchen, bei der 14 Abgeordnete der CDU nach Absprache mit ihrer Parteiführung gegen das Gesetz stimmten. Diese Gegenstimmen und einige Enthaltungen blieben jedoch ohne Wirkung auf den Gesetzgebungsprozess zur Fristenlösung, erhöhten auf der anderen Seite aber die Legitimation der Volkskammer, da in diesem Fall in der Öffentlichkeit der Eindruck eines echten, streitenden Gremiums entstand.
Faktisch war die Volkskammer weitgehend ohne Einfluss auf das politische Geschehen, denn der seit 1968 in der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik auch offiziell verankerte Führungsanspruch der SED verhinderte von Beginn an eine echte politische Einflussnahme des Parlaments.
Quelle Wikipedia