Auch nach DDR-Staatsgründung 1949 blieb die Grenzpolizei in operativer Hinsicht den Kommandeuren der sowjetischen Truppen auf Länderebene unterstellt, da sich die UdSSR, ähnlich wie die Westmächte gegenüber der Bundesrepublik, zunächst weiterhin alle Vollmachten für äußeren Schutz und innere Sicherheit vorbehielt. Erst ab 1. Dezember 1955 übernahm gemäß den Festlegungen des Staatsvertrags zwischen der UdSSR und der DDR vom 20. September 1955 die Führung der Deutschen Grenzpolizei die volle Verantwortung für die Bewachung und Kontrolle der Staatsgrenzen der DDR.
Leiter der Hauptabteilung Grenzpolizei in der DVdI:
Chef der Deutschen Grenzpolizei:
Chef der Grenztruppen der NVA:
Stellvertreter des Ministers und Chef der Grenztruppen der NVA (der DDR ab 1973):
Chef der Grenztruppen:
Quelle Wikipedia