Ausgehend vom Beschluss des Nationalen Verteidigungsrates der DDR vom 23. Oktober 1969 wurden zahlreiche Beschlüsse, Befehle und Anordnungen erlassen, die den Prozess der Umformierung festlegten. Dazu gehörten u. a. der Befehl Nr. 138/70 des Ministers für Nationale Verteidigung vom 27. Oktober 1970 sowie der Befehl Nr. 69/70 des Chefs der Grenztruppen vom 30. November 1970.
Eine völlige Umformierung erfuhren im Frühjahr 1971 die Grenzsicherungskräfte der Stadtkommandantur Berlin (SKB). Aus dem Stab der SKB, ihren Verbänden, Truppenteilen und Einheiten wurde das Grenzkommando Mitte (GKM) gebildet und dem Kommando Grenztruppen unterstellt. Der Stadtkommandant hatte jetzt vorwiegend protokollarische und Repräsentationsaufgaben. Neben dem militärischen Zeremoniell, Empfang, Betreuung von ausländischen Gästen, Trauerparaden, Musikparaden, waren Wach- und Sicherungsdienste zu leisten. Dazu wurden dem Stadtkommandanten unterstellt, das Wachregiment "Friedrich Engels", das Stabsmusikkorps der NVA, das Informationszentrum am Brandenburger Tor und ein Kommandantendienstzug.
Ab Mitte 1971 erfolgte die weitere Umgruppierung und Strukturveränderung in den Grenztruppen. Aus den bisherigen Grenzbrigaden an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland wurden das Grenzkommando Nord und das Grenzkommando Süd formiert. Jedes Grenzkommando war in mehrere Grenzregimenter (GR) und zwei Grenzausbildungsregimenter (GAR) untergliedert. Außer den veränderten Führungsstrukturen wurden vor allem Veränderungen in der Ausbildung der Soldaten und Unteroffiziere vorgenommen. Dazu wurden Grenzausbildungsregimenter (GAR) und eine zentrale Unteroffiziersschule gebildet. Im Ergebnis der Umgruppierung 1971 war folgende strukturelle Gliederung bis zum 1. August 1971 entstanden:
Entlang der Grenze zur Bundesrepublik - zwei Grenzkommandos:
Um West-Berlin - ein Grenzkommando:
An den Grenzen zu VR Polen und ČSSR versahen nur rund 600 Grenzsoldaten ihren Dienst.
An der Grenze zur Volksrepublik Polen:
An der Grenze zur ČSSR:
In operativer Unterstellung des Kommandos Volksmarine:
In direkter Unterstellung des Kommandos Grenztruppen waren:
Vermutlich sollten perspektivisch die Grenztruppen im Zusammenhang mit der Teilnahme der DDR an den Abrüstungsverhandlungen aus der Personalstärke der DDR-Streitkräfte herausgerechnet werden. Sie wechselten von daher ihre Bezeichnung "Grenztruppen der NVA" in die Benennung Grenztruppen der DDR. Auf Unterstellung, Aufgaben und Handlungsweise hatte die Umbenennung keinen Einfluss. Der Begriff wurde erstmals im Befehl Nr. 101/73 des Ministers für Nationale Verteidigung vom 24./27. September 1973 verwandt.
Der Ausbau von Grenzsperranlagen wurde fortgesetzt. Es wurde die Sperranlage 501 mit einer richtungsgebundenen Splittermine (SM-70) entwickelt und auf bis zu 450 Kilometer Grenzabschnitt an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland installiert, erstmals im Juni 1971.
Die Errichtung solcher Anlagen unterlag ebenso wie die Anlage von Minenfeldern und die Anwendung der Schusswaffe gegen Flüchtende dauerhaft starker Kritik seitens der Regierung der Bundesrepublik Deutschland.
Im Juli 1983 begann die DDR mit den Vorbereitungen zur Räumung der Minensperren (Splitterminen, Erdminenfelder), zu der sie erst nachträglich das Einverständnis der Führung der Streitkräfte des Warschauer Vertrages einholte. Die Minenräumung wurde bis Juni Juli 1985 abgeschlossen.
Im Zusammenhang mit dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR abgeschlossenen Grundlagenvertrag wurde 1973 eine Gemeinsame Grenzkommission eingerichtet, die bestimmte offene Fragen des Grenzverlaufs zwischen beiden deutschen Staaten regeln sollte. Abschnitte mit strittigem Grenzverlauf wurden neu vermessen, die Markierung korrigiert bzw. erneuert. Die Arbeit wurde am 29. November 1978 mit einem von beiden Regierungen unterzeichneten Protokoll beendet, wobei zwei Abschnitte strittig blieben, darunter der Grenzverlauf im Abschnitt der Elbe.
Mit Beginn der 1970er Jahre wurde in den Grenztruppen der DDR die Dienststellung Grenzaufklärer eingeführt. Dabei handelte es sich um in Abstimmung mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) ausgewählte Berufsunteroffiziere, die in den Grenzkompanien dem Kompaniechef direkt unterstellt waren. Sie waren mit Solokrädern, Doppelbewaffnung (Maschinenpistole, Pistole), Beobachtungs- und Fototechnik, mit Nachtsichtgeräten und teils mit Diensthunden ausgestattet.
Sie erhielten einen eigenen Handlungsstreifen im Grenzgebiet zugewiesen und konnten im Einzeldienst eingesetzt werden. War ihre Anzahl anfangs je Grenzkompanie auf 4 bis 6 beschränkt, so stieg sie in der Folgezeit bis auf 16 Grenzaufklärer. Neben ihrer militärischen Ausbildung erhielt ein erheblicher Teil von ihnen eine Spezialausbildung durch das MfS in dem Sonderobjekt der Stintenburg.
Quelle Wikipedia