Die Flagge der Deutschen Demokratischen Republik bestand aus drei waagerechten Streifen in den traditionellen deutsch-demokratischen Farben Schwarz-Rot-Gold mit dem Staatswappen der DDR in der Mitte, bestehend aus Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz als Symbol des Bündnisses von Arbeitern, Bauern und Intelligenz. Erste Entwürfe des Wappens von Fritz Behrendt enthielten nur Hammer und Ährenkranz, als Ausdruck des Arbeiter-und-Bauern-Staates. Die endgültige Version beruhte hauptsächlich auf der Arbeit von Heinz Behling.
Mit Gesetz vom 26. September 1955 wurde das Staatswappen mit Hammer, Zirkel und Ährenkranz bestimmt, als Staatsflagge weiterhin Schwarz-Rot-Gold. Mit Gesetz vom 1. Oktober 1959 wurde das Wappen in die Staatsflagge eingefügt. Das öffentliche Vorzeigen dieser Flagge wurde bis Ende der 1960er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin als ein Verstoß gegen Verfassung und öffentliche Ordnung angesehen und durch polizeiliche Maßnahmen verhindert. Erst 1969 verfügte die Bundesregierung, "dass die Polizei nirgendwo mehr gegen die Verwendung von Flagge und Wappen der DDR einschreiten sollte".
Auf Antrag der DSU beschloss die erste frei gewählte Volkskammer der DDR am 31. Mai 1990, dass das DDR-Staatswappen innerhalb einer Woche in und an öffentlichen Gebäuden entfernt werden sollte. Dennoch fand es bis zum offiziellen Ende der Republik beispielsweise auf Dokumenten weiter vielfältige Verwendung.
Der Text Auferstanden aus Ruinen der Nationalhymne der DDR stammt von Johannes R. Becher, die Melodie von Hanns Eisler. Von Anfang der 1970er Jahre bis Ende 1989 wurde der Text der Hymne aufgrund der Passage "Deutschland einig Vaterland" aber nicht mehr gesungen.
Quelle Wikipedia