Die Anfänge der Grenzpolizei in der SBZ reichen in das Nachkriegsjahr 1946 zurück. Ende 1946 wurde mit Befehl der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) vom 1. Dezember 1946 in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) eine Grenzpolizei im Gesamtumfang von rund 2.500 Polizisten formiert. Dieser 1. Dezember als Gründungsdatum wurde später in der DDR als Tag der Grenztruppen begangen.
Organisatorisch war die Grenzpolizei an die Innenministerien der jeweiligen Länder in der SBZ angegliedert. Struktur und Gliederung wiesen in den einzelnen Ländern große Unterschiede auf. Waffen und Uniformen waren nur teilweise vorhanden, die Unterbringung war privat organisiert, "Dienstzimmer" befanden sich in Gaststätten oder Gemeindeverwaltungen.
Die Grenzpolizeieinheiten gehörten zunächst zum Dienstzweig Schutzpolizei des jeweiligen Landes. Sie setzten sich aus ausgewählten Kräften aus den Dienststellen der Orts-, Kreis- und Landespolizei zusammen. Diese betätigte sich zunächst als Hilfsdienst der sowjetischen Besatzungstruppen, unter deren Kommando sie Dienst verrichteten.
Bei allen Unterschieden zwischen den Ländern der SBZ lässt sich die Aufgabenstellung an die Grenzpolizei, gemäß den Weisungen der SMAD, wie folgt zusammenfassen:
Die Grenzstreife bzw. Einzelposten hatten an 2.236 Kilometer Landgrenze einen Grenzabschnitt von circa 6 bis 15 Kilometer zu überwachen. Der Entwicklungsstand der Grenzpolizei erlaubte es, dass sich die sowjetischen Truppen ab März/April 1947 an der Demarkationslinie aus der ersten Sicherungslinie zurückzogen und an den Ost- und Südgrenzen nur die offiziellen Grenzübergänge kontrollierte.
Die ursprünglich administrative Abgrenzung der Militärverwaltungsbereiche der Alliierten an der Demarkationslinie zur SBZ erhielt Anfang 1947 durch den Zusammenschluss der amerikanischen und britischen Besatzungszonen zur Bizone eine neue, politische Bedeutung. Sie wurde in den Augen der SMAD als ein erster Schritt zu einer separaten deutschen (Teil-)Staatsbildung gedeutet und gab einen zusätzlichen Auftrieb zur Zentralisierung der sowjetischen Grenzsicherung. Auf Anweisung der SMAD wurde, beginnend im Herbst 1947, die Grenzpolizei neu strukturiert und länderübergreifend vereinheitlicht. Verwaltungsmäßig unterstand die Grenzpolizei in den Ländern zukünftig dem Chef des jeweiligen Landespolizeiamtes, in allen operativen dienstlichen Fragen direkt dem Abschnittskommando der sowjetischen Truppen.
1948 erfolgte die Zentralisierung verschiedener Institutionen in der SBZ, unter anderen die Deutsche Verwaltung des Innern (DVdI). Die Grenzpolizei wurde an diese zentrale Institution gebunden. Die Grenzpolizei umfasste bis dahin 3.779 Angehörige (Sollstärke 6.000). Die Gliederung bestand aus Abteilungen mit jeweils vier bis fünf Kommandanturen (je 10 bis 15 Kommandos - aus je acht bis zehn Polizisten). Bis April 1948 wuchs die Personalstärke auf etwa 9.000 an.
Im selben Jahr wurden erstmals den Kommandeuren der Grenzpolizei Polit-Kultur-Leiter (später bezeichnet als Politoffiziere) beigeordnet.
Die überraschende einseitige Währungsreform in den Westzonen und deren Übertragung auf die Westsektoren von Berlin verschärfte im Juni 1948 die wirtschaftspolitische Situation in der SBZ. Während der folgenden sowjetischen Berlin-Blockade ab dem 8. Juni 1948 war die Grenzpolizei für die Unterbrechung der Verkehrswege nach West-Berlin über SBZ-Territorium und die Überwachung der Sektoren-Grenze und der äußeren Grenze Berlins zur SBZ ("Ring um Berlin") zuständig.
Aus der bisherigen Demarkationslinie und den Grenzen zu den Westsektoren Berlins waren über Nacht Währungsgrenzen geworden, die unweigerlich Konsequenzen bei der Grenzsicherung auslösen mussten. Dazu gehörten:
Im August 1948 wurden bei der DVdI eine Hauptabteilung Grenzpolizei und Bereitschaften (HA GP/B) geschaffen. Die bisherigen Abteilungen der Grenzpolizei wurden umbenannt in Grenzbereitschaften.
Mit Wirkung vom 15. November 1948 wurden die Grenzpolizei und die Bereitschaften aus der Länderunterstellung herausgelöst und zwischenzeitlich, für acht Monate, direkt von der DVdI geführt. Im Juli 1949 wurde die Grenzpolizei erneut den Chefs der Landespolizeibehörden unterstellt, bei der DVdI wurde wieder eine Hauptabteilung Grenzpolizei (HA GP) eingerichtet, die für die SBZ hinsichtlich des operativen Einsatzes und der Koordinierung ein Weisungsrecht erhielt. Diese Zuordnung galt bis Ende 1950.
Am 7. April 1949 wurde das Kontroll-Provisorium "Ring um Berlin" in eine selbstständige Grenzbereitschaft und kurz darauf in eine Grenzpolizei-Abteilung "Ring um Berlin" mit drei Grenzbereitschaften formiert und direkt vom Präsidenten der DVdI geführt.
Mit Zunahme der Intensität des Kalten Krieges wurde auch das Grenzregime restriktiver und Verstöße dagegen häufiger. Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 1949 starben 30 Menschen an der Grenze der SBZ beziehungsweise DDR, hierunter auch Angehörige der Grenzpolizei.
Vom Mai bis September 1949 war die Konstituierung einer Bundesrepublik Deutschland vollzogen worden. Nach Gründung einer Deutschen Demokratischen Republik zum 7. Oktober 1949 erfolgten zunächst keine wesentlichen Veränderungen in der realen Grenzsicherung. Durch die Staatsgründungen war die Demarkationslinie objektiv zur "Staatsgrenze" im völkerrechtlichen Sinn geworden, unabhängig von Anerkennung oder Nichtanerkennung. Die Grenzpolizei wurde zum Grenzsicherungsorgan der DDR.
In operativer Hinsicht blieb die Grenzpolizei den Kommandeuren der sowjetischen Truppen unterstellt.
Die Hauptabteilung Grenzpolizei ging als eine Hauptabteilung der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei (HV DVP) in den zentralen Staatsapparat ein und hatte zunächst weiterhin nur koordinierende Funktion gegenüber der Grenzpolizei in den Ländern. Erst zum Jahresbeginn 1951 wurden ihr alle Grenzbereitschaften unterstellt, außer in operativen Fragen. Der Abteilungsstab für den "Ring um Berlin" wurde aufgelöst. Damit fand der längere Entwicklungsprozess in der Führung der Kräfte der Grenzpolizei zu einem vollständig zentral geführten Staatsorgan seinen Abschluss.
Die nach der Staatsgründung anstelle der SMAD gebildete Sowjetische Kontrollkommission (SKK) übertrug Teilaufgaben der Grenzsicherung an die DDR-Organe. Dazu gehörten:
Vom Oktober 1949 bis zum März 1950 vollzog die Grenzpolizei rund 154.000 Festnahmen wegen Verstößen gegen die Grenzordnung der DDR.
Das Gesetz zu Schutz des innerdeutschen Handels vom 21. April 1950 war auf die Unterbindung der zunehmenden illegalen Bewegung von Waren und Fahrzeugen aufgrund nicht kontrollierter Straßen- und Wegeverbindungen gerichtet. Das hatte zur Folge:
Für diese Aufgaben wurde die Grenzpolizei am "Ring um Berlin" ab Mai 1950 verstärkt.
Auf Grundlage der Anerkennung der politisch-territorialen Realitäten schlossen die Regierungen der DDR und Polens am 6. Juli 1950 das Abkommen … über die Markierung der festgelegten und bestehenden deutsch-polnischen Staatsgrenze. An der Grenze zu Polen regelten gemeinsame Kommissionen die mit der Markierung verbundenen Fragen.
In einer analogen Deklaration vom 23. Juni 1950 erklärten die Regierungen der DDR und der Tschechoslowakischen Republik (ČSR), dass sie keinerlei gegenseitige Gebiets- und Grenzansprüche erheben.
Quelle Wikipedia