Zur historisch-politologischen Einordnung des DDR-Regimes gibt es in der Forschung sehr unterschiedliche Thesen. Einigkeit besteht allenfalls darüber, dass es sich um eine Diktatur gehandelt hat. Die SED-Formeln für die DDR wie "Arbeiter- und Bauernstaat", "Friedensstaat" oder "sozialistische Demokratie" sind nicht mehr gebräuchlich.
Weit verbreitet, aber auch umstritten ist die Bezeichnung der DDR als totalitär. So kennzeichnet sie der Zeithistoriker Klaus Schroeder als "(Spät-) totalitären Überwachungs- und Versorgungsstaat", der Sozialhistoriker Hans-Ulrich Wehler beschreibt sie als "totalitäre Parteidiktatur eines Kollaborationsregimes auf der Basis eines Okkupationskommunismus, der mit allen Mitteln einer kolonialen Neugründung durchgesetzt wurde". Die im Totalitarismusbegriff implizierte Ähnlichkeit zum NS-Regime wird von Karl Dietrich Bracher herausgestrichen, der die DDR als "zweite deutsche Diktatur", nach der der Nationalsozialisten, bezeichnet.
Andere betrachten den Totalitarismusbegriff als nur eingeschränkt auf die DDR anwendbar oder lehnen ihn entschieden ab. Dabei wird teilweise geltend gemacht, dass sich der Charakter des Regimes im Lauf der Zeit gewandelt habe. In der Ära Ulbricht und insbesondere während der fünfziger Jahre sei das Regime durchaus totalitär gewesen, wohingegen die Ära Honecker eher durch eine Aufweichung der Repression und des staatlichen Propagandamonopols gekennzeichnet sei. Der Politikwissenschaftler Eckhard Jesse sieht die DDR der siebziger und achtziger Jahre daher nur mehr als autoritären Staat, wenn auch mit totalitären Zügen. Zu einem ähnlichen Ergebnis war bereits 1968 der Politikwissenschaftler Peter Christian Ludz gekommen. Er versuchte nachzuweisen, dass die für moderne Industriestaaten typischen Modernisierungs- und Differenzierungsprozesse auch in sozialistischen Staaten abliefen. Im Zuge einer solchen Modernisierung sei der Machtanspruch der alten Führungselite durch eine modernere "technokratische Gegenelite" in Frage gestellt worden, die den Herrschaftscharakter des Regimes hin zu einem "konsultativen Autoritarismus" abgemildert habe.
Der Historiker Stefan Wolle sieht zwischen NS- und SED-Diktatur zwar zum Teil "frappierende Übereinstimmungen" hinsichtlich Führerkult, Massenparaden, nächtlichen Fackelzügen und Art der Propagandareden, verweist aber auf strukturelle Unterschiede bei Wirtschaftsorganisation, Machtkonzentration sowie hinsichtlich der Zustimmung in der Bevölkerung und betont den vergleichsweise unblutigen Charakter des SED-Regimes, das weder rassische Verfolgungen noch einen industriell organisierten Massenmord zu verantworten habe. Diese Unterschiede machten "eine für beide sinnvolle Verwendung der Totalitarismustheorie unmöglich". Auch Wolfgang Wippermann lehnt die These von der Gleichartigkeit beider Diktaturen ab, hinter der er zwei außerwissenschaftliche Absichten vermutet: Zum einen gehe es darum, das NS-Regime zu verharmlosen und die deutsche Schuld am Holocaust zu relativieren, zum anderen sei eine Dämonisierung der DDR beabsichtigt, die tagesaktuellen politischen Zwecken diene, neuerdings der Delegitimierung der Partei Die Linke.
Für den Zeithistoriker Martin Sabrow ergibt sich „die fundamentale Differenz" zwischen NS- und SED-Regime aus den heute „universal anerkannten Normen" menschlichen Zusammenlebens: "Dem Nationalsozialismus ist der Glaube an die Ungleichwertigkeit der Menschen und das Recht des Stärkeren inhärent, während sich mit dem Kommunismus als politischem Manifest ungeachtet seiner strukturellen Gewaltorientierung und seines heilsgewissen Erlösungscharakters Ziele wie Gleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität verbinden, die mit seinem politischen Scheitern ihren Wert nicht verloren haben. Der sozialistische Traum lässt mehr Lesarten zu als der nationalsozialistische Zivilisationsbruch."
Gegner einer Bezeichnung der DDR als totalitär verweisen zudem darauf, dass der staatliche Zugriff auf den Einzelnen bei Weitem nicht so groß gewesen sei wie angenommen. Private oder kirchliche Zirkel und Vereine, ebenso staatsferne Milieus wie die Schrebergärten hätten vielmehr Nischen geboten, in denen sich Selbstverwirklichung, privates Glück oder sogar eine "Gegenrationalität" habe realisieren lassen, die der staatlich verordneten Ideologie ganz andere Sinnbildungen entgegengesetzt habe. Der Begriff "Nischengesellschaft" war bereits 1983 von dem Publizisten Günter Gaus geprägt worden, der von 1974 bis 1981 als Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik in Ost-Berlin gelebt hatte.
Die Londoner Zeithistorikerin Mary Fulbrook stellt die repressiven Züge des SED-Regimes der Vielzahl der an seinem Funktionieren Beteiligten gegenüber und bringt das Ganze auf den Begriff der "partizipatorischen Diktatur". Ungezählte ehrenamtlich wirkende Funktionäre in einem Großgeflecht regimenaher Organisationen seien in den 1970er und 1980er Jahren von "einem ganz erheblichen Anteil der Bevölkerung" als selbstverständlich hingenommen worden in ihrem systemtreuen Auftreten und Handeln, durch das sie teilhatten an den "Mikrostrukturen der Macht". Laut Fulbrook war die große Mehrheit der Ostdeutschen in ein System verwickelt, "an dem sie sich beteiligen mussten, und aufgrund ihrer Partizipation wurden sie selbst verändert. Es war daher letzten Endes eine Diktatur, die durch das Agieren und Interagieren der großen Mehrheit der Bevölkerung aufrechterhalten wurde." Viele Menschen in der DDR hätten nie Veranlassung gehabt, gegen die Landes- und Systemgrenzen anzurennen, und meinten daher, ein "ganz normales Leben" führen zu können.
Einen weiteren Versuch, den Charakter der DDR terminologisch zu fassen, stellt der Begriff Unrechtsstaat dar, der im Zusammenhang mit einer umstrittenen Äußerung des Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern Erwin Sellering im Frühjahr 2009 in den deutschen Massenmedien diskutiert wurde. Von wissenschaftlicher Seite wurde eingewandt, dass er die Lebenswirklichkeit der DDR-Bürger ausklammere, die zum Teil keine oder kaum Erfahrung mit dem staatlichen Repressionsapparat gemacht hätten, sondern die sozialen Errungenschaften durchaus schätzten, die sich mit Honeckers Schlagwort von der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik bezeichnen ließen. Zur Erfassung sowohl der sozialen als auch der repressiven Aspekte des Regimes verwendet der deutsch-amerikanische Historiker Konrad Jarausch den Begriff der "Fürsorgediktatur".
Die Politikwissenschaftlerin Gesine Schwan schlägt dagegen vor, die DDR in Anlehnung an Ernst Fraenkel als "Doppelstaat" zu charakterisieren. Wie im nationalsozialistischen Deutschland habe es auch in der DDR neben dem "Normenstaat" einen "Maßnahmenstaat" gegeben: Während sich jener im Rahmen einer bestehenden Rechtsordnung um das reibungslose Funktionieren von Wirtschaft und Gesellschaft kümmerte, sei es dem Maßnahmenstaat um die Durchsetzung der Ideologie gegangen. Zu diesem Zweck habe er die rechtsstaatliche Ordnung jederzeit außer Kraft setzen können. Ein Rechtsstaat sei die DDR also nicht gewesen, ihre einseitige Beschreibung als "Unrechtsstaat" stelle aber Arbeit und Leben sämtlicher ehemaligen DDR-Bürger unter einen moralischen Generalverdacht.
Quelle Wikipedia