Das war die DDR

Politisches System der Deutschen Demokratischen Republik

Das politische System der DDR war eine Diktatur ohne eine existierende Gewaltenteilung. Sie vereinigte die Eigenschaften des realen Sozialismus mit den Prinzipien des so genannten Demokratischen Zentralismus.

Die politische Macht war nicht auf verschiedene Träger verteilt, sondern ging von dem umfassend und unkontrolliert herrschenden Führungs- und Herrschaftszentrum der DDR aus, dem Politbüro des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), das der SED vorstand, die ihrerseits einen Alleinführungsanspruch für alle Bereiche der DDR erhob.

Die Deutsche Demokratische Republik war im Selbstverständnis ein sozialistischer Staat und verwirklichte die Grundprinzipien einer Volksrepublik. Da die Regierungsform durch die Herrschaft einer Partei, der so genannten Staatspartei, geprägt wurde, spricht man bei der DDR auch von einer Parteidiktatur.

Der strikt zentralistisch ausgerichtete Staatsaufbau setzte sich auf die Verwaltungsgliederung in 15 Bezirke und 217 Kreise in Staat und SED fort. Der vom Bezirkstag gewählte Rat des Bezirkes wurde dominiert von der SED-Bezirksleitung unter dem 1. Bezirkssekretär, die der zentralen SED-Leitung unterstellt waren. Eine Bezirksplankommission führte die Vorgaben der Staatlichen Plankommission aus.

Eine Ebene tiefer standen die Landkreise und kreisfreien Städte (Stadtkreise) mit gleichen Strukturen (Kreistag, Rat des Kreises/Rat der Stadt, SED-Kreisleitung mit dem 1. Kreissekretär, Kreisplankommission), unter diesen wiederum die Gemeinden (bzw. Stadtbezirke). Eine kommunale Autonomie und Selbstverwaltung bestand so nicht. Die Grenzen zwischen Partei und staatlichen Organen blieben bewusst undeutlich, um ohne administrative Zwänge stets nach politischen Kriterien entscheiden zu können.

Das Rechtswesen der DDR entsprach nicht der westlichen Auffassung von Rechtsstaatlichkeit. Es gab weder Rechtsweggarantie noch Verwaltungsgerichte um gegen staatliche Maßnahmen zu klagen. Ersetzen sollte dies nach Artikel 103 der Verfassung ein umfangreiches Recht, Petitionen oder Eingaben an staatliche Organe zu machen, deren Entscheidung aber der staatlichen Willkür unterlag.

In der DDR waren Rechtsanwälte nicht unabhängig vom Staat. Sie hatten kein Recht auf Akteneinsicht. Rechtsanwälte bekamen, wie die Richter, lediglich einen zusammenfassenden Bericht. Die Möglichkeit, selbst die Akten durch einen Rechtsanwalt (insbesondere in Strafprozessen) überprüfen zu lassen, bestand nicht. Bürger, die aus politischen Gründen durch oppositionelle Äußerungen und Taten auffielen, wurden kriminalisiert und als Straftäter inhaftiert. Das Strafgesetzbuch wurde in einigen politisch relevanten Paragraphen so willkürlich dehnbar formuliert, dass scheinbar legale Verurteilungen leicht fielen, besonders wegen des "Gummiparagraphen" § 106 ("staatsfeindliche Hetze").

Unter besonders enger Kontrolle der SED standen die direkten staatlichen Sicherheitsorgane wie die Nationale Volksarmee, die Polizei wie auch der umfangreiche Überwachungs- und Spitzelapparat des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS). Die Besetzung der wichtigsten Ämter in allen Bereichen bedurfte ihrer Bestätigung (Nomenklatura), an ihrer Unterordnung unter der Partei kam kein Zweifel auf.

Zusätzlich erfolgte zur Herrschaftssicherung eine Politisierung der gesamten Gesellschaft. Mit der totalitären Ideologisierung und der damit verbundenen Zensur in Medien, Literatur und Kunst wurde gleichzeitig mit einer neuen Terminologie ein Feindbild propagiert, das sich gegen den Westen richtete und welches vor allem die Jugend verinnerlichen sollte. Die Abgrenzung von der Bundesrepublik war für die DDR eine Existenzfrage. Politisch Andersdenkende waren Repressalien ausgesetzt. Das gesamte Bildungssystem in der DDR stand unter den ideologischen Vorgaben der SED, in den Bildungsinhalten, der fast vollständigen Erfassung in der Freien Deutschen Jugend, dem Wehrunterricht und der Zwangsschulung aller Studenten in Marxismus-Leninismus.

Die DDR war international im Warschauer Pakt und im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) eingebunden und seit 1973 Mitglied der Vereinten Nationen. Von Bedeutung war die Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte 1975 in Helsinki, in der sich die DDR erneut zur verbindlichen Einhaltung der Menschenrechte verpflichtete.

Quelle Wikipedia

Seite 11 von 389

Hier geht's zum Podcast "Eliten in der DDR" bei MDR.DE