In der DDR gab es verschiedene Religionsgemeinschaften. Die größten waren die christlichen Kirchen. Neben den seit 1969 im Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR zusammengeschlossenen acht evangelischen Landeskirchen und der römisch-katholischen Kirche gab es folgende Freikirchen:
Hinzu kamen die Evangelisch-Lutherische Freikirche, die Evangelisch-lutherische (altlutherische) Kirche und der Kirchenbund Evangelisch-Reformierter Gemeinden in der DDR.
1950 gehörten etwa 85 Prozent der DDR-Bürger einer evangelischen und etwa 10 Prozent der katholischen Kirche an. Bis 1989 ging der Anteil der Kirchenmitglieder an der Gesamtbevölkerung deutlich zurück, noch 25 Prozent der Bevölkerung waren Protestanten und 5 Prozent Katholiken. Der Anteil der Konfessionslosen an der Gesamtbevölkerung stieg von ungefähr 6 auf etwa 70 Prozent 1989.
Während der Großteil der DDR protestantisch geprägte Gebiete waren, gab es auch einige traditionell katholische Gegenden, in Thüringen das Eichsfeld, die Rhön um Geisa, die traditionell bikonfessionelle Stadt Erfurt sowie das obersorbische Kernsiedlungsgebiet im Raum Kamenz/Bautzen.
"Volle Glaubens- und Gewissensfreiheit" war in Artikel 41 Absatz 1 der Verfassung der DDR 1949 zwar festgeschrieben, in der Verfassungswirklichkeit versuchten SED-Funktionäre und -Beauftragte die ungestörte Religionsausübung jedoch zu beschränken, den Einfluss der Kirchen zurückzudrängen und vor allem junge Menschen kirchlichem Einfluss zu entziehen.
Das im Artikel 42 der DDR-Verfassung bestimmte Diskriminierungsverbot gegenüber Christen wurde durch viele einfach-gesetzliche Bestimmungen, die ein atheistisches Bekenntnis vorschrieben, untergraben.
Ihre schärfste Form hatte die antikirchliche Politik der DDR Anfang der 1950er Jahre. Sie gipfelte 1953 in der Kriminalisierung der "Jungen Gemeinden". Dies führte zu Relegierungen in Schulen und Universitäten, auch zu Verhaftungen, die im Juni 1953 jedoch wieder zurückgenommen wurden. Auch danach blieb für bekennende Christen die Möglichkeit, zu studieren bzw. eine staatliche Laufbahn einzuschlagen, erschwert. Bis zum Ende der DDR gab es Schulpflichtige, denen der Übergang zur EOS wegen fehlender Jugendweihe verwehrt wurde.
Quelle Wikipedia