Das war die DDR

Gesetz der Provinz Sachsen-Anhalt zur Abänderung der Enteignungs-Verordnung vom 30. Mai 1947

GBl. Provinz Sachsen-Anhalt 1947 S. 96

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Der Landtag der Provinz Sachsen-Anhalt hat folgendes Gesetz beschlossen:

§ 1

1. Der Landtag ermächtigt die Regierung, das Eigentum an gemeinde- und kreisgebundenen gewerblichen Unternehmen, die gemäß »Verordnung betreffend die Überführung sequestrierter Unternehmen und Betriebe in das Eigentum der Provinz Sachsen vom 30. Juli 1946« (Verordnungsblatt für die Provinz Sachsen, 2. Jahrg., Nr. 33, S. 351 und 352) zugunsten der Provinz Sachsen rechtsgültig enteignet sind, den jeweils zuständigen Gemeinden, Kreisen, demokratischen Organisationen, Genossenschaften und anderen juristischen sowie natürlichen Personen zu übertragen.

2. Dieser Eigentumsübergang gilt als unmittelbarer Rechtserwerb von den enteigneten Unternehmen, ohne daß die neuen Eigentümer im Sinne des § 1 Ziff. 1 allgemeine Rechtsnachfolger der enteigneten Voreigentümer werden.

§ 2

1. Gemeinde- und kreisgebundene gewerbliche Unternehmen sind solche, deren wirtschaftliche Bedeutung oder Produktionskapazität nicht über den Rahmen des Verwaltungsbereiches der betreffenden Gemeinden bzw. des Kreises hinausreichen.

2. Die Regierung entscheidet auf Vorschlag des Ministers für Wirtschaft und Verkehr im Einvernehmen mit dem Verwertungsausschuß beim Landtag in jedem einzelnen Falle, welche gewerblichen Unternehmen den Betreffenden und zu welchen Bedingungen sie im Sinne des § 1 Ziff. 1 zu überlassen sind.

§ 3

1. Die nach § 1 zu übergebenden gewerblichen Unternehmen sind durch die Betreffenden im Sinne des § 1 Ziff. 1 im Rahmen der allgemeinen Wirtschaftsplanung zu führen.

2. Im übrigen gelten für die betreffenden Betriebe die Rechtsgrundsätze für die nach der Verordnung vom 30. Juli 1946 enteigneten Betriebe entsprechend.

§ 4

Die Regierung kann Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz erlassen.

§ 5

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Annahme in Kraft.

Halle (Saale), den 30. Mai 1947

Der Präsident des Landtages der Provinz Sachsen-Anhalt
Böttge

Der Ministerpräsident
Dr. Hübener

Der Minister für Wirtschaft und Verkehr
Dieker

Gesetzblatt der Provinz Sachsen-Anhalt 1947 S. 96

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