Das war die DDR

Richtlinien Nr. 3 zur Ausführung des SMAD-Befehls Nr. 64/1948 über die Enteignung sonstiger Vermögen vom 21. September 1948

ZVOBl. Nr. 42/1948 S. 449

Es folgt das Faksimile (originalgetreue Kopie) eines historischen Dokuments, das diese Webseite aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.

Das Sekretariat der Deutschen Wirtschaftskommission hat in seiner Sitzung vom 21. September 1948 nachstehende Richtlinien beschlossen:

§ 1

Sonstiges Vermögen im Sinne dieser Anordnung ist:

  1. das Vermögen, das durch besonderen Enteignungsbeschluß erfaßt und in den »Enteignungslisten über sonstiges Vermögen« zusammengefaßt wurde,
  2. das Privatvermögen der Inhaber oder Gesellschafter von wirtschaftlichen Unternehmungen, soweit es durch den gegen das Betriebsvermögen gerichteten Enteignungsbeschluß mit erfaßt wurde.
§ 2

(1) Die Enteignung der sonstigen Vermögen erstreckt sich auf das gesamte Vermögen, das sich zum Zeitpunkt der Beschlußfassung durch die Landesregierung im Eigentum der durch den Enteignungsbeschluß Betroffenen befand, einbegriffen Anteile an Grundbesitz, Unternehmensbeteiligungen, Forderungen und Guthaben. Nicht pfändbare Sachen und Forderungen sind von der Enteignung ausgenommen.

(2) Auf Vorschlag der Innenminister der Länder und nach Prüfung durch den Ausschuß zum Schutze des Volkseigentums bei der Deutschen Wirtschaftskommission ist der Vorsitzende der Deutschen Wirtschaftskommission berechtigt, in Fällen, in denen die Enteignung gegenüber den Betroffenen, seinen nahen Angehörigen oder Hinterbliebenen eine besondere Härte darstellen würde, die Schuld des Enteigneten nicht besonders schwer ist und die Rückgabe sozial und wirtschaftlich gerechtfertigt erscheint, die Rückgabe an den Enteigneten oder einen nächsten Verwandten zu verfügen.

§ 3

Verbindlichkeiten werden von den Rechtsträgern der in Volkseigentum übergegangenen Vermögen nicht übernommen. Ausgenommen sind:

  1. Verbindlichkeiten, die nach dem 8. Mai 1945 zur Sicherung oder Erhaltung der Vermögenswerte begründet wurden,
  2. andere Verbindlichkeiten, wenn sie während der Dauer der Sequestrierung durch den Treuhänder begründet wurden.
§ 4

(1) Rechte Dritter, mit Ausnahme von dinglichen Rechten, werden durch die Enteignung nicht berührt.

(2) Dingliche Rechte gelten als erloschen. Ausgenommen sind:

a) Rechte, die zur Sicherung der in § 3 Ziffern 1 und 2 genannten Forderungen bestellt wurden,
b) Grunddienstbarkeiten, soweit sie öffentlichen Interessen oder wirtschaftlichen Notwendigkeiten entsprechen. In Zweifelsfällen entscheidet die Landesregierung, ob öffentliches Interesse oder wirtschaftliche Notwendigkeit anzuerkennen sind.

§ 5

Schadenersatzansprüche für Nachteile, die während der Dauer der Sequestrierung entstanden sind, können gegenüber Verwaltungsdienststellen nicht geltend gemacht werden.

§ 6

Wegen der Löschung in den Handelsregistern und der Löschung und Neueintragung in den Grundbüchern gilt Ziffer 5 der Richtlinien Nr.1 zur Ausführung des SMAD-Befehls Nr.64 vom 28. April 1948 (ZVOBl. Nr. 15/1948 S. 141).

§ 7

Den in den »Enteignungslisten über sonstiges Vermögen« (§ 1 Ziffer 1) verzeichneten früheren Eigentümern ist von den Landesregierungen eine die Enteignung feststellende Urkunde zuzustellen. In den Fällen, in denen die Enteignung nicht bestätigt wurde, ist durch die Landesregierungen die Sequestrierung bis zum 1. November 1948 durch schriftlichen Bescheid aufzuheben. Diese Erklärungen der Landesregierungen erfolgen nach von der Deutschen Wirtschaftskommission herausgegebenen einheitlichen Vordrucken.

§ 8

Die Durchführung dieser Anordnung ist vom Ausschuß zum Schutze des Volkseigentums bei der Deutschen Wirtschaftskommission zu kontrollieren.

§ 9

Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.

Berlin, den 21. September 1948

Rau                                                     Lampka
Vorsitzender                                     Leiter des Sekretariats
der Deutschen Wirtschaftskommission
für die sowjetische Besatzungszone

Zentralverordnungsblatt Nr. 42/1948 S. 449

Quelle: Eigener Bestand im Original

Creative Commons Lizenzvertrag
Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz.

Dieser Artikel ist auch als PDF verfügbar

Seite 233 von 389

Hier geht's zum Podcast "Eliten in der DDR" bei MDR.DE