Der Ministerrat der DDR hatte seit 1967 knapp 40 Mitglieder, davon die meisten aus der SED und seit 1971 nur noch je eines aus den Blockparteien. Im Mittelpunkt seiner Tätigkeit stand die Planung und Leitung der verstaatlichten Wirtschaft, für die zahlreiche Fachministerien zuständig waren.
Die faktische Macht lag bei der SED-Führung. Dem etwa 25-köpfigen Machtzentrum, dem Politbüro der SED, stand der Generalsekretär vor. Dort galten strikte Parteidisziplin und ein so genanntes Fraktionsverbot, das heißt, es musste Einstimmigkeit erreicht werden. Die Mitglieder und Kandidaten wurden formal vom Zentralkomitee der SED gewählt, das zwischen den Parteitagen, die alle fünf Jahre stattfanden, jährlich zwei- bis dreimal tagte. Das Sekretariat des Zentralkomitees war ein bürokratischer Apparat von etwa 2.000 Funktionären unter elf Sekretären, die verschiedene Sachgebiete vertraten und Mitglieder des Politbüros waren.
Damit lag eine Doppelstruktur von Staat (Ministerien etc.) und Partei (Politbüro, Sekretariate etc.) vor, in der die Partei den Vorrang hatte. Die innerparteilichen Wahlen wurden durch Vorschlagslisten des Apparates im Vorfeld bestimmt. Eine Zentrale Parteikontrollkommission wachte über das erwartete Verhalten aller 2,26 Mio. Mitglieder der SED (1989) und übte durch regelmäßigen Austausch der Parteibücher die Kontrolle aus.
Ein weiteres Machtzentrum bildete seit 1960 ein Nationaler Verteidigungsrat unter dem Vorsitz des Generalsekretärs, dem ausschließlich SED-Mitglieder angehören durften. Er hatte das alleinige Weisungsrecht gegenüber den zentralen Führungsbereichen und den Bezirksleitungen. Ihm oblag auch die Verantwortung für die Grenzsicherung durch den Schießbefehl an der Berliner Mauer und innerdeutschen Grenze.
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