Das allgemeine Wehrpflichtgesetz vom 24. Januar 1962 legte einen Grundwehrdienst von 18 Monaten fest. Es wurde nahezu jeder Mann vom 18. bis zum 26. Lebensjahr eingezogen. Altersgrenze für die Einberufung ungedienter Männer war der 31. Dezember des Jahres, in dem das 26. Lebensjahr vollendet wurde. Eine Einberufung zum Grundwehrdienst über dieses Alter hinaus bis zum vollendeten 35. Lebensjahr konnte nur erfolgen, wenn sich der Wehrpflichtige der Ableistung des Grundwehrdienstes mutwillig entzogen hatte oder zeitweise von der Ableistung des Wehrdienstes ausgeschlossen war. Der Wehrdienst konnte auch nach ihrer offiziellen Ausgliederung aus der NVA weiterhin bei den Grenztruppen der DDR absolviert werden.
Eine Einberufung zu den kasernierten Einheiten der Volkspolizei (VP-Bereitschaften und weitere Truppenteile und Einheiten), der Zivilverteidigung und dem Wachregiment des Ministeriums für Staatssicherheit war als Wehrersatzdienst möglich. Faktisch, wenn auch inoffiziell und ohne Beschluss des Verteidigungsrates, wurden ebenso die Mitglieder der Kampfgruppen der Arbeiterklasse vom Wehrdienst ausgenommen.
Ein ziviler Wehrersatzdienst war in der DDR bis 1990 nicht möglich. Auf Druck der Kirchen führte die DDR jedoch 1964 innerhalb der NVA sogenannte Baueinheiten ein, in denen eine Ableistung des Wehrdienstes ohne Waffe als Bausoldat möglich war. Obwohl diese Möglichkeit bestand, wurden die Bausoldaten von der NVA kritisch gesehen und planmäßig in der DDR-Gesellschaft bei Ausbildung und Berufswahl benachteiligt. Im Dienstbetrieb waren die regulären Soldaten von den Bausoldaten streng getrennt, da man einen moralisch schädlichen Einfluss der Bausoldaten auf die Truppe fürchtete. Oft waren die Arbeitsbedingungen der Bausoldaten unzumutbar. Die Männer wurden neben Bauaufgaben im Braunkohletagebau, in der chemischen Industrie, beim Gleisbau oder auch in der Krankenpflege eingesetzt. Zwischen 1964 und 1990 dienten rund 12.000 bis 15.000 Männer als Bausoldaten. Mit dieser Regelung nahm die DDR eine Ausnahmestellung unter den Staaten des Warschauer Pakts ein.
Längerdienende konnten Laufbahnen als Unteroffizier auf Zeit (UaZ) mit einer Regeldienstzeit von drei Jahren, Laufbahn Berufsunteroffizier (BU) mit einer Regeldienstzeit von zehn Jahren, Fähnrich (seit 1973) mit einer Regeldienstzeit von 15 Jahren, Offizier auf Zeit (OaZ) mit einer Regeldienstzeit von drei, später vier Jahren oder Berufsoffizier (BO) mit einer Regeldienstzeit von 25 Jahren einschlagen.
In den schwimmenden Einheiten der Volksmarine betrug die Dienstzeit für Matrosen drei Jahre, für Maate vier Jahre und bei fallschirmspringenden Einheiten drei Jahre. Dies waren in der Regel freiwillige Soldaten auf Zeit.
Wehrpflichtige, die einen Studienplatz anvisierten, wurden oft schon von Wehrbeauftragten in Schulen aufgrund des zunehmenden Bedarfs an qualifizierten Unteroffizieren in der NVA auf die Laufbahn Unteroffizier auf Zeit oder Offizier auf Zeit gedrängt. Gleichermaßen wurden jedoch auch Lehrlinge in der Berufsausbildung und Grundwehrdienstleistende angesprochen. Anreize waren die in Aussichtstellung einer Förderung der beruflichen Entwicklung und die Möglichkeit eines Sonderstipendiums. In diesen Anwerbegesprächen wurde oft ein unverhältnismäßiger Druck auf die Jugendlichen ausgeübt, da die "Werber" in den Schulen und Wehrkreiskommandos gehalten waren, jeden zweiten bis dritten Wehrpflichtigen als Längerdienenden zu werben.
Frauen konnten freiwillig Laufbahnen in den Rückwärtigen und Medizinischen Diensten als Unteroffizier auf Zeit, Berufsunteroffizier, Fähnrich oder ab 1984 als Berufsoffizier einschlagen, soweit dies aus Gründen der körperlichen Belastung zulässig war. Der höchste dort von einer Frau erreichte Dienstgrad war Oberst.
Ab 1988 gab es eine verkürzte Dienstzeit im Grundwehrdienst für Studienbewerber bestimmter Fachrichtungen. Ursache war der Arbeitskräftemangel in einigen Branchen der Volkswirtschaft, vor allem bei Ingenieuren in den Schlüsseltechnologien sowie bei der Eisenbahn, so dass die Staatsführung bestrebt war, den Zugang zum Studium zu beschleunigen. So kam es für angehende Studenten in den Studiengängen Informationstechnik, Elektrotechnik sowie Informatik bei nicht immer transparenten Voraussetzungen zu einer offiziellen Verkürzung der Dienstzeit auf neun Monate ohne weitere Konsequenzen, was den Wehrpflichtigen mit der Ausgabe der Studienzulassungen bekannt gegeben wurde.
Der verkürzte Grundwehrdienst mit einem intensivierten Ausbildungs-, Trainings- und Wachprogramm wurde in Stahnsdorf, Oranienburg und Mühlhausen/Thüringen absolviert, deren gesamter Bestand an Soldaten bis auf wenige Ausnahmen verkürzt diente, um eventuelle Erscheinungen der EK-Bewegung (EK = Entlassungskandidat) zu unterdrücken. Die Wehrdienstverkürzung galt auch für angehende Studenten, die sich freiwillig auf drei Jahre als Unteroffiziere auf Zeit verpflichtet hatten.
Ebenfalls aufgrund Arbeitskräftemangels kam es ab 1988 zum Einsatz von Soldaten mit entsprechenden Berufsausbildungen in der Volkswirtschaft, konkret in Bereichen der Schlüsseltechnologien sowie als Lokführer oder Stellwerksmeister und Fahrdienstleiter bei der Eisenbahn. Diese Soldaten gingen anfangs in Uniform in reguläre Betriebe, nach Feierabend aber zurück in ihre Kasernen. Nachdem sich das wegen des Schichtdienstes und der Wege als unzweckmäßig erwies, richtete man Unterkünfte in Ledigenwohnheimen der Betriebe ein. Der Versuch, dort eine militärische Organisation aufrechtzuerhalten, musste nach einigen Wochen wegen der Arbeitsbelastung und wiederum der Schichtdienste weitgehend aufgegeben werden. Ein Betrieb, der Soldaten beschäftigte, war beispielsweise das Werk für Fernsehelektronik (WF) in Berlin-Oberschöneweide.
Quelle Wikipedia