Mit Wirkung vom 15. September 1961 waren durch Befehl des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates das Kommando der Deutschen Grenzpolizei (DGP) und dessen nachgeordnete Verbände und Truppenteile, außer den zwei Berliner Grenzbrigaden, aus dem Bestand der bewaffneten Kräfte des Ministeriums des Innern (MdI) bis zum Monatsende herausgelöst und zum Kommando Grenztruppen der Nationalen Volksarmee umformiert worden.
Ab April 1962 wurden mit Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in der DDR auch Wehrpflichtige zu den nunmehrigen Grenztruppen der NVA eingezogen. Im Oktober 1962 wurden militärische Grenzregimenter gebildet. Im Herbst 1962 verfügten die Grenztruppen der NVA über eine Personalstärke von circa 52 000 Mann.
Die Grenzsicherungskräfte trugen seit Ende 1958 eine khakifarbene Uniform mit grüner Paspelierung und Kragenspiegel wie die Volkspolizei. Der Schnitt entsprach der Uniform der NVA. Anfang 1963 erhielten die Angehörigen der Grenztruppen die für die NVA befohlene steingraue Uniform mit grüner Paspelierung und grünem Mützenrand zur Unterscheidung der Grenztruppen gegenüber den Teilstreitkräften und Waffengattungen der NVA.
In den Monaten Oktober bis Dezember 1962 erhielten die Verbände und Truppenteile der Grenztruppen durch das Ministerium für Nationale Verteidigung Truppenfahnen verliehen. Von nun an leisteten die Angehörigen den für die Nationale Volksarmee festgelegten Fahneneid, der den bisher abgelegten Schwur der Deutschen Grenzpolizei ablöste. Ab Herbst 1978 schworen sie auf den Fahneneid der Grenztruppen der DDR.
Die Grenztruppen der DDR waren aufgrund begrenzter personeller Ressourcen immer bemüht, zur Erfüllung der Aufgabe "Fluchtverhinderung" die Unterstützung der im Grenzgebiet lebenden Bevölkerung zu gewinnen. Das gelang örtlich stark unterschiedlich und insgesamt nur in sehr beschränktem Umfang. Nach Schätzungen waren bis zu 15 Prozent der Bewohner zur Unterstützung der Grenztruppen in irgendeiner Weise bereit.
Besonders aktiv waren jene, die sich als "Freiwillige Helfer der Grenztruppen" (FHG) gewinnen und registrieren ließen. Sie wurden nicht nur als Informanten tätig, sondern auch im Streifendienst, insbesondere an den Zugängen zum Grenzgebiet, eingesetzt. Das alles konnte nicht verhindern, dass es auch immer wieder gerade aus den Grenzortschaften heraus zu Fluchtversuchen kam, die meist aufgrund genauer lokaler Sachkenntnis seitens der Flüchtenden gelangen.
Das Führungsorgan Kommando Grenztruppen (Kdo GT), anfangs "Kommando Grenze" oder "Dienstbereich Kommando Grenze" genannt, auch "Kommando der Grenztruppen" geschrieben, befand sich von 1961 bis 1990 in Pätz südöstlich von Berlin. Ihm unterstanden die
Die Grenztruppen der NVA gliederten sich von 1961 bis 1971 wie folgt:
In Unterstellung des Kommandos Bereitschaftspolizei und damit des Ministeriums des Innern wurden drei Grenzbrigaden (B) formiert und im August 1962 mit Schaffung der Stadtkommandantur Berlin dem Minister für Nationale Verteidigung unterstellt.
In Unterstellung des Kommandos Volksmarine der NVA handelte:
Parallel zum Befehl des Nationalen Verteidigungsrates der DDR zur Formierung der Grenztruppen der NVA erhielt der Minister für Nationale Verteidigung der DDR im September 1961 vom Oberkommandierenden der Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland (GSSD) ein Schreiben mit Forderungen zur Errichtung weiterer Sperr- und Signalanlagen an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland. Gefordert wurde auch das Anlegen von Minenfeldern. Die Forderungen wurden zwar als Bitten formuliert, waren aber im Befehlsformat abgefasst und wurden auch so aufgefasst und realisiert.
Unter Einsatz von Pioniereinheiten der Landstreitkräfte der NVA wurde dieser Ausbau in den 1960er Jahren in vier Etappen vollzogen.
Vom 1. bis 18. August 1967 wurden von den Grenztruppen in der Aktion zur Markierung der Staatsgrenze 2622 Grenzsäulen, 13 Grenzbojen und 9079 Grenzsteine gesetzt.
Im Oktober 1966 kam es, im Zusammenhang mit Vermessungsarbeiten aufgrund eines strittigen Grenzverlaufs auf der Elbe im Abschnitt Dömitz - Lenzen (Elbe), zu einem gefährlichen Grenzkonflikt mit Beteiligung von Grenzsicherungskräften der DDR und der Bundesrepublik Deutschland sowie Kräften der Britischen Rheinarmee (British Army of the Rhine, BAOR). Eine Ausweitung wurde durch Besonnenheit auf beiden Seiten verhindert.
Zum Zeitpunkt der Übergabe an die Grenztruppen der NVA hatte die Deutsche Grenzpolizei in ihrem Bestand: 70 Panzer, 373 Schützenpanzerwagen, 2.813 leichte Maschinengewehre, 2784 Panzerbüchsen, 274 rückstoßfreie Geschütze (82/107 mm), 144 selbstfahrende Kanonen.
Entgegen der militärischen Orientierung der Grenztruppen der NVA wurde im September 1963 sämtliche Panzer- und Artillerietechnik von den Truppenteilen an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland dauerhaft abgezogen. Die Anzahl der Fluchtversuche über diese Grenzabschnitte war nach Schließung der Grenze zu West-Berlin in einem Maße gestiegen, dass sämtliche Kräfte zur Fluchtverhinderung eingesetzt wurden, ohne jedoch auf die militärische Aufgabenstellung zu verzichten. Die bisher im Bestand befindlichen Schweren Grenzabteilungen der Grenzbrigaden und andere Reserveeinheiten wurden aufgelöst. Im Bestand blieb nur leichte Infanteriebewaffnung.
Im Unterschied dazu wurden die Truppenteile im Bestand der Stadtkommandantur Berlin zunehmend mit Panzer- und Artillerietechnik ausgestattet, da sie im Verteidigungszustand zur Mitwirkung an der Operation der Vereinten Streitkräfte des Warschauer Vertrages zur Einnahme von West-Berlin vorgesehen waren. Diese Einsatzplanung blieb bis zum Ende der DDR bestehen.
Auf Druck der Bevölkerung der ČSSR begann die Tschechoslowakische KP (KPČS) unter Alexander Dubček im Frühjahr 1968 ein Liberalisierungs- und Demokratisierungsprogramm ("Prager Frühling") umzusetzen. Die Reaktion des Warschauer Pakts war die operativ-taktische und logistische Vorbereitung einer Intervention. Anfang Juli 1968, als sich die Lage in der Tschechoslowakei zuspitzte, stimmte Walter Ulbricht dem Vorschlag des Oberkommandierenden der Vereinten Streitkräfte des Warschauer Pakts Marschall Jakubowski zu, auch NVA-Truppen an einer militärischen Intervention (Operation "Donau") zu beteiligen.
Im August 1968, unmittelbar vor dem Einmarsch, befahl der DDR-Verteidigungsminister die Grenzsicherungsmaßnahmen an der Grenze der DDR zur ČSSR zeitweilig zu verstärken. Dazu wurde eine zusätzliche Grenzbrigade mit abkommandierten Kräften aus anderen Einheiten gebildet. Die Einheiten der Grenztruppen der NVA erwarteten am 20. August 1968 in den Abendstunden das Signal "Sperrmauer" zur Schließung der Staatsgrenze zur ČSSR. Doch zunächst gewährleisteten sie den reibungslosen Übergang der sowjetischen Militärkolonnen.
Mit Erhalt des Signals am 21. August, 1968, 1.30 Uhr wurde der grenzüberschreitende Verkehr zwischen DDR und ČSSR unterbrochen und die verstärkte Grenzsicherung zur Bundesrepublik und zu West-Berlin aufgenommen.
Die in operativer Unterstellung handelnden beiden Divisionen, 11. Mot.-Schützendivision (NVA) und 7. Panzerdivision (NVA), blieben bis Mitte Oktober im grenznahen Raum in der Plauener Pforte bzw. auf dem Truppenübungsplatz Nochten und verließen entgegen allen vorherigen Planungen nicht das Territorium der DDR.
Die Grenzübergangsstellen an der Staatsgrenze der DDR zur ČSSR wurden mit ihrer Öffnung am 31. August 1968 der inzwischen gebildeten 12. Grenzbrigade unterstellt, die bis zu ihrer Herauslösung am 12. September 1968 kurzfristig die Grenzsicherung zur ČSSR übernahm.
Quelle Wikipedia