Das war die DDR

Landstreitkräfte der Nationalen Volksarmee (NVA)

Landstreitkräfte der Nationalen Volksarmee
Emblem der Landstreitkräfte der Nationalen Volksarmee, das an beiden Seitentüren von NVA-Fahrzeugen angebracht wurde.
Aktiv 1. März 1956 bis 2. Oktober 1990
Staat Flagge der Deutschen Demokratischen Republik  DDR
Streitkräfte Nationale Volksarmee
Typ Landstreitkräfte
Stärke
  • 105.850 (Soll, Frieden, 1990)
  • 394.350 (Soll, Krieg, 1990)
Unterstellung Kdo Landstreitkräfte
Kommando der Landstreitkräfte Wildpark-West

Die Landstreitkräfte der Nationalen Volksarmee (LaSK) waren das Heer der Nationalen Volksarmee der Deutschen Demokratischen Republik. Das Oberkommando der Landstreitkräfte in Geltow wurde am 1. Dezember 1972 eingerichtet.

Die Aufstellung der Landstreitkräfte erfolgte 1956 im Rahmen der Gründung der NVA und des Ministeriums für Nationale Verteidigung. Dazu wurden die Landeinheiten der Kasernierten Volkspolizei (KVP), die 1952 aus den Volkspolizeibereitschaften des Ministeriums des Inneren hervorgegangen waren, umgegliedert und umbenannt. Das Ministerium für Nationale Verteidigung führte zunächst die Landstreitkräfte über die beiden unterstellten Territorialen Verwaltungen der KVP Nord und Süd, die ab 1957 die Kommandos der Militärbezirke III in Leipzig und V in Neubrandenburg (bis 1956 in Pasewalk) bildeten, direkt.

1972 wurden die Militärbezirke dem neu aufgestellten Kommando der Landstreitkräfte nachgeordnet, das im Frieden für Ausbildung und Einsatzvorbereitung zuständig war.

Die Landstreitkräfte der NVA waren fest eingebunden in die Strukturen des Warschauer Pakts. In diesem Rahmen sollten sie, insbesondere in Verbindung mit den Truppen der Sowjetunion, Polens und der Tschechoslowakei, einen Angriff auf das Gebiet der Vertragsstaaten und insbesondere der DDR abwehren und nachfolgend den Gegner auf dessen Territorium zerschlagen.

Ende der 1980er Jahre gliederten sich die Landstreitkräfte der NVA in das Kommando der Landstreitkräfte und die zwei Militärbezirke III und V.

Die Kommandos der Militärbezirke führten bereits im Frieden die Mot.-Schützendivisionen und die Panzerdivisionen der Landstreitkräfte. Zusätzlich waren ihnen Verbände, Einheiten und Dienststellen direkt nachgeordnet. Dazu zählten auch die Truppenübungsplätze, die Armee-Lazarette, die Wehrbezirkskommandos mit nachgeordneten Wehrkreiskommandos, Bezirkstransportkommandanturen, Eisenbahntransportkommandanturen, Bezirksversorgungslagern, Schalt-/Betriebszentralen und die Militärjustizorgane (Militärgerichte/-staatsanwaltschaften).

Im Fall eines Krieges sollten die Kommandos in die Feldführungen der 3. und 5. Armee und die Kommandos der Territorialen Militärbezirke III und V umgegliedert werden. Für beide Armeen war ein Einsatz unter Führung des Oberkommandierenden der Vereinten Streitkräfte auf dem Westlichen Kriegsschauplatz vorgesehen. Den beiden Territorialen Militärbezirken wären nach direkter Unterstellung unter den Minister für Nationale Verteidigung unter anderem die Aufgaben Mobilmachung, Wehrersatzwesen und die territoriale Verteidigung zugewiesen worden.

Für den Fall einer Mobilmachung war eine Verstärkung der aktiven Einheiten, Truppenteile und Verbände der NVA geplant. Das dafür notwendige Personal rekrutierte sich vorrangig aus Reservisten. Munition, Kampftechnik und ein Teil der Unterstützungsfahrzeuge waren in Komplexlagern eingelagert und langzeitkonserviert. Fehlende Fahrzeuge und Ausrüstung wäre als sogenannte materielle Mobilmachungsergänzung von Betrieben und staatlichen Einrichtungen bereitzustellen gewesen. Die für eine Mobilmachung notwendigen Maßnahmen wurden sowohl von der NVA als auch von staatlichen Einrichtungen und Betrieben geplant.

Die Aufstellung einzelner Einheiten, Truppenteile und Verbände wurde regelmäßig geübt. Im Allgemeinen sollten die Mobilmachungseinheiten im Falle der Mobilmachung innerhalb von drei Tagen aufgestellt sein. Der Personalbestand der Landstreitkräfte wäre dabei vom Friedenszustand mit 103.996 Soldaten, davon 13.880 Offiziere, auf den Kriegszustand mit 257.960 Soldaten, darunter 31.538 Offiziere, angewachsen. Der Bestand an Schützenpanzerwagen hätte sich ebenso wie der Bestand an Geschützen und Geschosswerfern mehr als verdoppelt.

Die Streitkräfte der Sowjetunion verwahrten in den Sonderwaffenlagern Himmelpfort und Stolzenhain nukleare Sprengköpfe, die im Kriegsfall an die 5. bzw. 3. Armee der NVA ausgegeben werden sollten.

Im Falle einer vollständigen Mobilmachung wären die sechs regulären Divisionen durch insgesamt fünf Mobilmachungsdivisionen verstärkt worden. Basis für die Aufstellung bildeten die Ausbildungszentren (vormals Unteroffiziersschulen) der Landstreitkräfte. Dieses Stammpersonal wurde hauptsächlich durch Reservisten verstärkt.

Auch andere Truppenteile und Einheiten der NVA wären bei einer Mobilmachung angewachsen. So wären die Artillerieregimenter der Militärbezirke zu Artilleriebrigaden, die Panzerjägerabteilungen der Militärbezirke zur Panzerjägerregimentern aufgewachsen. Die Instandsetzungsbataillone der Militärbezirke bildeten die Basis für die Aufstellung von Instandsetzungsbrigaden. Neben Kampf- und Kampfunterstützungstruppen wären im Falle einer Mobilmachung auch eine Vielzahl medizinischer, logistischer und sonstiger Unterstützungseinrichtungen aufgestellt worden.

Quelle Wikipedia

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