Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in der Sowjetischen Besatzungszone auf Anordnung der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland fünf Länder als Verwaltungseinheiten eingerichtet. Bis zur Auflösung Preußens 1947 wurde im Falle Sachsen-Anhalts und Brandenburgs auch von Provinzen gesprochen. Die Länder Mecklenburg, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Sachsen bildeten ab 1949 die größeren Verwaltungseinheiten der DDR.
Anfang Juli 1952 proklamierte die II. Parteikonferenz der SED den Aufbau des Sozialismus in der DDR. Im Zuge dieser Entwicklung wurde beschlossen, den Staatsaufbau nach sowjetischem Vorbild umzugestalten, um eine bessere Kontrolle zu erreichen (Demokratischer Zentralismus), und die Länder als Reste der föderalen Ordnung aufzulösen. Zwar waren die Ministerpräsidenten der fünf Länder in ihren Entscheidungen von der Regierung in Ost-Berlin wesentlich abhängiger als ihre Kollegen in den westdeutschen Ländern, dennoch sah die Zentralregierung die potenzielle Gefahr einer zu großen Unabhängigkeit. Die DDR-Führung scheute jedoch eine Aufhebung des Bestandsschutzes der Länder in der Verfassung der DDR, da sie diesen Punkt als wichtig für eine künftige Klärung der Deutschen Frage erachtete. So wählte man einen Mittelweg.
Durch das Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952 wurde den Ländern auferlegt, in ihrem Gebiet die Kreise neu zu gliedern und mehrere Kreise zu Bezirken zusammenzufassen. Anschließend sollten die Landesregierungen ihre Aufgaben auf die neuen Bezirke übertragen. Diese Vorgaben wurden in den Ländern durch entsprechende Gesetze vom 25. Juli 1952 umgesetzt. Aus 132 Kreisen wurden 217 (Kreisreformen in der DDR). Sie wurden in 14 Bezirken zusammengefasst. Die Landtage lösten sich selbst auf und ihre Mitglieder wurden entsprechend ihrem Wohnsitz zu Mitgliedern der neuen Bezirkstage.
Die Länder enthoben sich damit selbst ihrer Verwaltungsfunktionen. Ein symbolischer Rest an Föderalismus wurde in Form der Länderkammer der DDR, die sich aus Vertretern der Landtage zusammensetzte, beibehalten. 1954 traten die Bezirkstage noch einmal nach Ländern geordnet zu gemeinsamen Sitzungen zusammen, um die Mitglieder der 2. Länderkammer zu wählen. Die 3. Länderkammer wurde 1958 verfassungswidrig direkt durch die Bezirkstage gewählt. Im Dezember desselben Jahres wurde schließlich durch eine Verfassungsänderung die Länderkammer formal abgeschafft. Die Länder waren damit faktisch aufgelöst.
In der Öffentlichkeit begründeten die Verantwortlichen die Verwaltungsreform damit, dass eine Gliederung in selbstständige Länder und große Kreise ein überkommendes Element aus der Kaiserzeit sei. Die Landesverwaltungen galten als "Bastionen bürgerlichen Denkens". Der neue Aufbau entspreche mehr den Erfordernissen der neuen Aufgaben des Staates und eine Annäherung der Verwaltung an die Bevölkerung werde folgen.
Quelle Wikipedia