Der auch in der DDR neben der dominanten SED von 1949 bis 1989 existierende Parteienpluralismus - das so genannte sozialistische Mehrparteiensystem - entstand aus dem frühen Bestreben der SMAD, die Umsetzung des Potsdamer Abkommens hinsichtlich Entnazifizierung und Demokratisierung zur Übereinstimmung mit den Zielen der eigenen Besatzungspolitik zu bringen. Deshalb sollte zur Wahrung des demokratischen Anscheins zunächst kein Einparteiensystem wie in der UdSSR eingerichtet werden.
Auch bürgerlich geprägte und national ausgerichtete Teile der ostdeutschen Gesellschaft sollten in ein antifaschistisches Bündnis einbezogen werden, das dann zur Nationalen Front ausgeformt wurde. So förderte man nachdrücklich auch die Gründung von Parteien, die christliche, liberale und nationale Milieus zu erschließen versprachen, und fasste das Parteienspektrum zum Demokratischen Block zusammen.
Als Blockparteien vertreten waren:
Dem Zweck der Erfassung und Einbindung möglichst aller Teile der Gesellschaft in den politischen Alltag nach Maßgabe der SED dienten ebenso die Massenorganisationen, in denen auch politisch weniger Interessierte zu kollektivem Miteinander angehalten werden konnten. Dazu gehörten:
Die Verteilung der Mandate und Ämter auf die Parteien und Organisationen war von den Wahlen unabhängig und blieb über lange Zeiten konstant. Zwar hatte die SED gemäß schon vor jeder Volkskammerwahl feststehendem Proporz nur gut ein Viertel der Mandate selbst inne, doch mit den Abgeordneten der Massenorganisationen, zumeist auch SED-Mitglieder, konnte sie die Mehrheit gar nicht verfehlen, selbst wenn die Blockparteien sich einmal weniger gefügig hätten verhalten wollen, als es unter dem Druck der Verhältnisse üblich war. In der 9. Wahlperiode (1986–1990) setzte sich die Volkskammer aus folgenden 500 Abgeordneten zusammen:
Davon waren 271 Abgeordnete als Arbeiter, 31 Bauern, 69 Angestellte, 126 Angehörige der Intelligenz und drei als sonstige Abgeordnete ausgewiesen. In der Geschichte der Volkskammer kam es bis zum Wendejahr 1989 lediglich einmal zu Gegenstimmen, und zwar 1972 aus der CDU bei der Liberalisierung der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch durch das Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft. Neben der Volkskammer existierten Volksvertretungen auf Bezirkstagsebenen, Kreisebenen und kommunalen Ebenen, ebenfalls gemäß einer vorher erstellten Kandidatenliste gewählt.
Im Wendejahr 1989 entstanden zahlreiche neue Parteien und Organisationen wie Neues Forum, Demokratischer Aufbruch und die Sozialdemokratische Partei in der DDR. Am 1. Dezember wurde von der Volkskammer der SED-Führungsanspruch aus der Verfassung gestrichen. Die SED selbst versuchte, sich mit dem Parteiausschluss ihrer ehemaligen Führungsspitze sowie der schrittweisen programmatischen Umbenennung zur Partei des Demokratischen Sozialismus von ihrem diktatorischen Erbe zu befreien. Am 18. März 1990 traten diese Parteien zur ersten und einzigen freien Volkskammerwahl an.
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