Die Zentrale des Ministeriums in Berlin-Lichtenberg nahm einen ganzen Häuserblock zwischen Frankfurter Allee, Magdalenenstraße, Normannenstraße und Ruschestraße ein. Er bestand aus 29 Häusern und 11 Höfen. Die Hauptzufahrt erfolgte über die Ruschestraße. Hinzu kam ein später errichteter ergänzender Gebäudekomplex in der Gotlindestraße. Im Hauptgebäude (Nr. 1) mit Zugang von der Ruschestraße hatten der Minister für Staatssicherheit Erich Mielke und sein Sekretariat die Büros. In diesem Gebäudekomplex befanden sich einige Hauptabteilungen. Zur Zentrale des Ministeriums gehörte außerdem ein Gebäudekomplex in Berlin-Schöneweide, wo sich einige Spezialabteilungen befanden. Infolge des Umbruchs in der DDR wurde die MfS-Zentrale am 15. Januar 1990 von Demonstranten gestürmt (Eingang Ruschestraße) und später von bereits anwesenden Bürgerrechtlern in Sicherheitspartnerschaft übernommen.
Die territoriale Weisungsstruktur des MfS entsprach der Verwaltungsgliederung der DDR in Bezirke, Kreise und kreisfreie Städte. Parallel hierzu waren der MfS-Zentrale in Berlin-Lichtenberg (ab Juli 1952) Bezirksverwaltungen des MfS in jeder Bezirksstadt nachgeordnet. Bis zur Verwaltungsreform 1952 existierten MfS-Verwaltungen von ähnlicher Struktur in den einzelnen Ländern. Diese waren für die unterstellten Dienststellen in ihrem Territorium sowie für ausgewählte Objekte, Einrichtungen und Personen zuständig. Operative Vorgänge und Personenkontrollen wurden in der territorial zuständigen Bezirksverwaltung bearbeitet. In jeder Kreisstadt beziehungsweise kreisfreien Stadt existierten zudem Kreisdienststellen, die von der übergeordneten Bezirksverwaltung kontrolliert und angeleitet wurden. Die Kreisdienststellen übernahmen die Verantwortung für das Territorium ihres jeweiligen Sitzes. Durch dieses Territorialprinzip war sichergestellt, dass jedem Ort innerhalb der DDR eine MfS-Diensteinheit zugeordnet war.
Einige Objektdienststellen waren außerhalb der territorialen Gliederung zur Überwachung von volkswirtschaftlich besonders bedeutsamen Betrieben eingerichtet, beispielsweise die Objektverwaltung „W“ für die Wismut.
Intern waren das MfS und dessen nachgeordneten Bezirksverwaltungen in mehrere Struktureinheiten mit fachlich inhaltlichen Zuständigkeiten unterteilt (beispielsweise Linie II: Spionageabwehr; Linie IX: Untersuchung; Linie XX: Staatsapparat, Massenorganisationen, Kirchen, Kultur und Untergrundtätigkeit). Jede dieser "Linien" besaß eine Hauptabteilung mit Sitz in der MfS-Zentrale in Berlin sowie entsprechende Abteilungen bzw. Arbeitsgruppen in den Bezirksverwaltungen. Die Hauptgruppen waren meist mit römischen Ziffern durchnummeriert. Auf Kreisebene wurde dieses Linienprinzip nicht mehr vollständig abgebildet. Stattdessen existierten je nach regionaler Bedeutung des Aufgabenbereiches innerhalb der Kreisdienststellen Fachreferate bzw. einzelne, für den Aufgabenbereich verantwortliche Offiziere.
Trotz des bei Nachrichtendiensten üblichen Abschottungsprinzips standen die jeweiligen Aufgabenbereiche zum Teil eng miteinander in Verbindung. Obwohl die fachliche Anleitung und Koordinierungsmaßnahmen durch die entsprechenden zentralen Diensteinheiten durchgeführt wurden, blieben die einzelnen Abteilungen gemäß dem Territorialprinzip weisungsmäßig dem Leiter der zugehörigen Bezirksverwaltung oder einem seiner Stellvertreter unterstellt.
Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) betrieb von Anfang der 1950er Jahre bis 1989 Untersuchungshaftanstalten (UHA) in allen Bezirken der DDR. Dort wurden politische Häftlinge bis zur Verurteilung festgehalten. Die zentrale Stasi-Untersuchungshaftanstalt befand sich in Berlin-Hohenschönhausen. In insgesamt 17 Untersuchungshaftanstalten wurden unter anderem "verfestigt feindlich-negativen Personen" besonders streng bewacht, um öffentlichkeitswirksame Aktionen zu verhindern.
Das MfS verstand sich als "Schild und Schwert" der SED. Seine Aufgabe war nicht nur die eines Geheimdienstes, der die Sammlung und Auswertung von Informationen betrieb, sondern auch die eines Repressionsinstruments der SED gegenüber vermeintlichen und tatsächlichen politischen Gegnern der SED-Diktatur. Als politische Geheimpolizei nutzte die Stasi geheimdienstliche Methoden sowie polizeiliche und strafprozessuale Mittel. Hierzu verfügte jede MfS-Bezirksverwaltung über ein eigenes Untersuchungsgefängnis. Hinzu kamen noch das zentrale Untersuchungsgefängnis der Staatssicherheit in Berlin-Hohenschönhausen und zwei weitere Berliner Gefängnisse.
Es handelte sich um reine Untersuchungshaftanstalten. Nach der gerichtlichen Verurteilung der Opfer, das Gerichtsverfahren entsprach zu keiner Zeit rechtsstaatlichen Prinzipien, wurden diese in die regulären Haftanstalten der DDR verlegt. Diese unterstanden dann nicht mehr dem MfS, sondern dem Ministerium des Innern. Politische Häftlinge wurden vielfach in Bautzen II festgehalten. Dieses Gefängnis wurde faktisch durch das MfS kontrolliert.
Die Gefängnisse I und II wurden von der Abteilung XIV des Ministeriums betrieben, der auch die Aufsicht über die Abteilungen XIV der Bezirksverwaltungen für Staatssicherheit oblag. Diese Abteilungen hatten die Aufgabe, Untersuchungshaft- bzw. Strafvollzug einschließlich von Häftlingstransporten, erkennungsdienstlicher Behandlung, medizinischer Betreuung und der sogenannten "Absicherung der Gerichtsverhandlungen" zu organisieren.
Vernehmungen und Ermittlungen wurden hingegen durch Mitarbeiter der Linie IX, der Untersuchungsabteilungen des MfS, vorgenommen. Dort lag auch die Verantwortung für die inoffizielle Arbeit mit Untersuchungshäftlingen, das Abhören von Zellen und Besucherräumen sowie weitere "politisch-operative Maßnahmen" gegenüber Inhaftierten.
Eine gesetzliche Grundlage für die Existenz der Gefängnisse des MfS bestand nie. Rechtlich war die Verwaltung Strafvollzug des Ministeriums des Innern in der DDR für den Betrieb von Gefängnissen zuständig. Auch im Strafvollzugsgesetz von 1968 wurde die Verantwortung des Innenministeriums und des Verteidigungsministeriums für den Militärstrafvollzug beschrieben.
Die Regelungen über den Betrieb der Stasi-Gefängnisse waren lediglich interne und geheime Dienstvorschriften über den Untersuchungs- und Strafvollzug des MfS. Eine erste Dienstanweisung zum Untersuchungshaftvollzug des MfS ist aus dem Jahr 1955 nachweisbar. 1968 und 1980 wurden jeweils gemeinsame Ordnungen über den Untersuchungshaftvollzug von der Generalstaatsanwaltschaft, dem Ministerium des Innern und dem Ministerium für Staatssicherheit erlassen.
1986 wurde im MfS ein umfassendes, nahezu alle Bereiche des Untersuchungshaftvollzuges im MfS einschließendes System von Befehlen und Dienstanweisungen geschaffen. Ebenfalls im Jahre 1986 kam auch ein Befehl über den Strafvollzug im MfS hinzu.
Mit der Wende wurde am 17. November 1989 das Ministerium für Staatssicherheit von der Regierung Modrow in das Amt für Nationale Sicherheit (AfNS) umgewandelt. Am 14. Dezember beschloss der Ministerrat auf Druck der demokratischen Bürgerbewegung und unter dem Einfluss des Zentralen Runden Tisches die Auflösung des AfNS und damit aller Untersuchungsgefängnisse. Die Gefängnisabteilungen gingen in die Verwaltung des Ministeriums des Innern der DDR über.
Bei seiner Gründung übernahm das MfS 1950 die Untersuchungshaftanstalt des KGB in der Albrechtstraße am Reichsbahnbunker Friedrichstraße. Im Jahr 1951 trennte es die Untersuchungsgefangenen nach Zuständigkeit für das Territorium der DDR und Groß-Berlins auf. Die Abteilung IX des Ministeriums übernahm als Untersuchungshaftanstalt I die unterirdische Zentrale Untersuchungshaftanstalt der sowjetischen Geheimpolizei, das "U-Boot" in Berlin-Hohenschönhausen. An Stelle des Kellergefängnisses trat 1960 ein Neubau. Zum Gefängniskomplex gehörten ab 1959 das Haftkrankenhaus des Ministeriums für Staatssicherheit sowie von 1952 bis 1974 das geheime Haftarbeitslager X für ausgewählte verurteilte Gefangene. Die Besuchszimmer für die Untersuchungsgefangenen befanden sich in der Untersuchungshaftanstalt II in der Magdalenenstraße direkt neben der Zentrale des Ministeriums für Staatssicherheit, für die übrigen Gefangenen im Gefängnis Rummelsburg.
Die Lage in der Magdalenenstraße führte dazu, dass das Gefängnis von den Häftlingen "Magdalena" genannt wurde.
Die Verwaltung Groß-Berlin der Staatssicherheit benutzte von 1951 bis 1956 an ihrem Sitz in der Prenzlauer Allee das bisherige sowjetische Gefängnis im Keller des Hauses 3, den "Hundekeller". Ab 1956 befanden sich Untersuchungsabteilung und -Haftanstalt im Justizgebäude Kissingenstraße in Pankow. Die für Berlin zuständige Verwaltung der Staatssicherheit hieß ab 1976 "Bezirksverwaltung Berlin".
Ende der 1950er Jahre errichtete die MfS-Bezirksverwaltung Rostock zusammen mit einer neuen Bezirksverwaltung eine Untersuchungshaftanstalt am Grünen Weg in Rostock. Zuvor teilte man sich ein Untersuchungsgefängnis mit der Volkspolizei in der Rungestraße hinter dem Rostocker Hof. Das neue vierstöckige Gebäude am Grünen Weg verfügte über etwa 50 Zellen, in denen planmäßig 110 Personen gleichzeitig inhaftiert werden konnten.
Die Untersuchungshaftanstalt der Bezirksverwaltung des MfS im Bezirk Schwerin am Demmlerplatz in Schwerin war seit 1916 Gerichtsgefängnis. Seit 1933 wurden hier politische Gefangene festgehalten, zunächst durch die nationalsozialistischen Machthaber, ab 1945 durch den sowjetischen Geheimdienst und seit Anfang 1954 durch das MfS.
1953 richtete die Bezirksverwaltung des MfS im Bezirk Neubrandenburg in einer kleinen, um die Jahrhundertwende erbauten Haftanstalt in der Töpferstraße 13a in Neustrelitz eine Untersuchungshaftanstalt ein. Diese wurde bis 1987 genutzt, während bereits 1983 mit dem Bau einer neuen UHA in Neubrandenburg begonnen wurde. Die UHA in Neubrandenburg wurde von 1987 bis 1989 als MfS-Untersuchungshaftanstalt des Bezirkes genutzt.
Seit 1953 betrieb die Bezirksverwaltung des MfS im Bezirk Potsdam eine Untersuchungshaftanstalt in der Lindenstraße 54/55 in Potsdam.
Die Bezirksverwaltung des MfS im Bezirk Frankfurt (Oder) übernahm etwa 1950 das Gefängnis in der Collegienstraße 10 vom sowjetischen Geheimdienst als Untersuchungshaftanstalt. Auf dem Gelände stand bereits Ende des 18. Jahrhunderts ein Arbeitshaus, das 1812 als Polizei- und Gerichtsgefängnis umgebaut wurde. 1933 übernahm die Gestapo das Gefängnis, hielt dort Gegner des Regimes fest und nahm auch Hinrichtungen vor. Die sowjetischen Besatzungsbehörden setzten diese Nutzung fort und übergaben das Gebäude nach der Gründung der DDR an die Stasi.
1969 zog die Bezirksverwaltung des MfS in die Otto-Grotewohl-Straße 53 um und das bisherige Stasi-Gefängnis wurde durch die Volkspolizei genutzt.
In Cottbus wurde das Amtsgerichtsgefängnis von Mai 1945 bis 1950 als Untersuchungshaftanstalt des NKWD und später der Bezirksverwaltung des MfS im Bezirk Cottbus genutzt. Das Gerichtsgefängnis im Stil der deutschen Renaissance ist Teil des 1905 bis 1907 errichteten königlichen Amtsgerichts. Architekten waren Baurat Beutler und Regierungsbaumeister Krause.
Von 1950 bis 1958 war die Untersuchungshaftanstalt der Bezirksverwaltung des MfS im Bezirk Magdeburg in der Vollzugsanstalt Magdeburg-Sudenburg untergebracht. Danach betrieb das MfS eine eigene Untersuchungshaftanstalt am Moritzplatz in Magdeburg. Aus Sicht der sozialistischen Machthaber war Magdeburg ein kritisches Pflaster. Beim Volksaufstand am 17. Juni 1953 stürmten ca. 1.000 Demonstranten die Untersuchungshaftanstalt Magdeburg-Neustadt und befreiten 221 Häftlinge.
Die Untersuchungshaftanstalt der Bezirksverwaltung des MfS im Bezirk Halle war seit 1952 das Gefängnis in Halle (Saale), Am Kirchtor 20, im Volksmund "Roter Ochse" genannt. Über 9000 politische Häftlinge waren im Laufe der DDR-Geschichte hier gefangen.
Die Untersuchungshaftanstalt der Bezirksverwaltung des MfS im Bezirk Leipzig befand sich in der Beethovenstraße in Leipzig. Das Gebäude wurde im 19. Jahrhundert nach Entwürfen des Architekten Hugo Licht gebaut und war Teil eines ganzen Justiz- und Gefängniskomplexes gegenüber dem ehemaligen Reichsgericht. Das Gefängnis verfügte über eine Kapazität von 98 politischen Häftlingen. 1988 lag die Durchschnittsbelegung bei 45.
Seit 1952 betrieb die Bezirksverwaltung des MfS im Bezirk Dresden eine Untersuchungshaftanstalt in der Bautzner Straße in Dresden.
Die Untersuchungshaftanstalt der Bezirksverwaltung des MfS im Bezirk Karl-Marx-Stadt befand sich seit 1950 in der Kaßbergstraße im Stadtteil Kaßberg. Zuletzt verfügte das Gefängnis über 163 Zellen für 329 politische Gefangene. Die Anstalt war in drei Trakte gegliedert. Im Trakt A befanden sich die Untersuchungshäftlinge, in Trakt B die Häftlinge, die für den Häftlingsfreikauf vorgesehen waren, und Trakt C diente als Reserve.
Die Untersuchungshaftanstalt der Bezirksverwaltung des MfS im Bezirk Erfurt befand sich in der Andreasstraße in Erfurt. Das Gebäude wurde 1874/79 als Gerichtsgefängnis erbaut und später als Polizeigefängnis genutzt. Ab 1952 wurde das Gebäude teilweise von der Stasi genutzt. Während bis dahin politische Gefangene in anderen Gefängnissen festgehalten wurden, wurde nun die UHA Erfurt für die Untersuchungshaft politischer Häftlinge genutzt.
In Gera wurde das Amtsgerichtsgefängnis "Amthordurchgang" von Mai 1945 bis 1950 als Untersuchungshaftanstalt des NKWD und später der Bezirksverwaltung des MfS im Bezirk Gera genutzt.
Das 1859 fertiggestellte Gefängnis wurde von 1953 bis 1989 als Untersuchungshaftanstalt der Bezirksverwaltung Suhl genutzt.
Quelle Wikipedia