Das war die DDR

Befehl Nr. 126 der Sowjetischen Militär-Administration (SMA) betreffend Konfiszierung des Vermögens der NSDAP vom 31. Oktober 1945

VOBl. Provinz Sachsen Nr. 4/5/6 /1945 S. 12

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Im Zusammenhang mit der Anordnung des Kontrollrates über die Auflösung der NSDAP, ihrer Organe und der ihr angeschlossenen Organisationen und über die Konfiszierung ihres Vermögens befehle ich:

1. Das Vermögen, das der NSDAP, ihren Organen und den ihr angeschlossenen Verbänden, die im beiliegenden Verzeichnis aufgezählt sind, gehörte und das sich auf dem von den Truppen der Roten Armee besetzten Territorium Deutschlands befindet, ist zu konfiszieren.

2. Alle deutschen Behörden, Organisationen, Firmen, Unternehmen und alle Privatpersonen, in deren Nutzung sich zur Zeit das obengenannte Vermögen befindet oder die über Kenntnis bezüglich dieses Vermögens verfügen, sind zu verpflichten, nicht später als am 15. November 1945 eine schriftliche Meldung über dieses Vermögen an die örtlichen Organe der Selbstverwaltung (Stadtverwaltung, Bezirksverwaltung, Kreisverwaltung) einzureichen.
In dieser Meldung sind genau anzugeben: Art des Vermögens, genaue Angabe darüber, wo es sich befindet, Eigentum und Beschreibung seines Zustandes am Tage der Meldung.

3. Die örtlichen Organe der Selbstverwaltung sind zu verpflichten, die Richtigkeit der eingegangenen Meldungen über das Vorhandensein von Vermögen, das der Konfiszierung unterliegt, zu überprüfen und die erforderlichen Maßnahmen zur Ausfindigmachung und Erhaltung des gesamten Vermögens, das sich in der betreffenden Stadt oder in dem betreffenden Kreise befindet und unter die Bestimmungen dieses Befehls fällt, zu ergreifen.
Auf Grund der erhaltenen Meldungen und des Materials über das unmittelbar festgestellte Vermögen haben die örtlichen Selbstverwaltungsorgane ein allgemeines Verzeichnis des Vermögens, das der Konfiszierung unterliegt, für die betreffende Stadt oder den Kreis anzufertigen und dieses Verzeichnis nicht später als am 25. November 1945 dem Militärkommandanten einzureichen.

4. Die Verwaltung und die Verfügung über das konfiszierte Vermögen wird bis auf weiteres den Chefs der Verwaltungen der SMA der Provinzen und Bundesländer übertragen. Die Form der Verwaltung des konfiszierten Vermögens wird von Fall zu Fall, je nach der Art oder der wirtschaftlichen Bestimmung des Vermögens von der Verwaltung der SMA der Provinzen und Bundesländer bestimmt.

5. Wenn zum Bestand des konfiszierten Vermögens arbeitende Handels-, Industrie-, landwirtschaftliche und sonstige Unternehmen gehören, so ist die Verwaltung der SMA der Provinzen und Bundesländer verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, daß die Konfiszierung nicht die normale wirtschaftliche Tätigkeit der konfiszierten Unternehmen stört, und hat solche Unternehmen der Verwaltung besonders dafür bestimmter Organe oder Personen zu übergeben.

6. Ich mache alle Behörden, Organisationen, Firmen, Unternehmen und alle Privatpersonen, in deren Nutzung, Verwaltung oder Verfügung sich Vermögen befindet, das der Konfiszierung unterliegt, darauf aufmerksam, daß sie bis zum Übergang dieses Vermögens in die Verfügung der Verwaltung der SMA der Provinz oder des Bundeslandes die volle Verantwortung über die Erhaltung und die Sicherstellung der ungestörten Nutzung gemäß seiner wirtschaftlichen Bestimmung tragen.
Alle bezüglich dieses Vermögens abgeschlossenen Geschäfte, die ohne Zustimmung der SMA abgeschlossen worden sind, werden für ungültig erklärt.

Anlage: Verzeichnis der Organisationen, deren Vermögen auf Grund dieses Befehls konfisziert wird.

Der Chef der Verwaltung der SMA - Oberbefehlshaber
der Gruppe der Sowjetischen Besatzungstruppen
in Deutschland
Marschall der Sowjetunion G. S H U K O W

Das Mitglied des Kriegsrates der SMA in Deutschland
General-Leutnant F. B O K O W

Der Stellvertreter des Chefs des Stabes der SMA
in Deutschland
General-Leutnant M. D R A T W I N


Verzeichnis der Organisationen, deren Vermögen der Konfiszierung gemäß Befehl Nr. 126 vom 31. Oktober 1945 unterliegt.

Lfd. Nr. Name der Organisation
1. Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei Deutschlands
2. Parteikanzlei
3. Kanzlei des »Führers« der NSDAP
4. Organisation der Auslandsdeutschen
5. Verband der Deutschen im Ausland
6. Deutscher Mittelstand
7. Offizielle Parteikommission zum Schutze der nationalsozialistischen Presse
8. Organisationsverwaltung der NSDAP
9. Reichsschatzmeister der NSDAP
10. Der Beauftragte Hitlers zur Überwachung der geistigen und politischen Schulung und Erziehung in der NSDAP
11. Reichspropagandaleiter der NSDAP
12. Reichsleitung der Presse und des Zentralverlages der NSDAP
13. Reichsleiter der Presse der NSDAP
14. Reichsverwaltung in Fragen der ländlichen Siedlung
15. Hauptgesundheitsverwaltung
16. Hauptverwaltung der Erzieher
17. Hauptverwaltung der Kommunalpolitik
18. Beauftragter der NSDAP in Fragen der deutschen Bevölkerung
19. Hauptverwaltung der Beamten
20. Rassenpolitische Verwaltung der NSDAP
21. Verwaltung in Fragen der Rassenforschung
22. Kolonialpolitische Verwaltung der NSDAP
23. Außenpolitische Verwaltung der NSDAP
24. Fraktion der NSDAP im Reichstag
25. Reichsfrauenführung
26. NS Bund der Ärzte
27. Technische Hauptverwaltung
28. NS Bund der deutschen Technik
29. NS Bund der Lehrer
30. Reichsbund der deutschen Beamten
31. Reichsbund für Kolonialfragen
32. NS Frauenorganisation
33. NS Bund der deutschen Krankenschwestern
34. Organisation »Deutsches Frauenwerk«
35. Reichsstudentenführung
36. NS Bund der deutschen Studenten
37. Organisation »Deutsche Studentenschaft«
38. NS Dozentenbund
39. NS Juristenbund
40. NS Bund der früheren Studenten (Altherrenschaft)
41. Reichsbund »Deutsche Familie«
42. Deutsche Arbeitsfront
43. NS Sportbund
44. NS Kriegerbund
45. Reichskulturkammer
46. Organisation »Tag der deutschen Gemeinschaft«
47. Geheime Staatspolizei
48. Verband der Experten für Fragen der Rassenpolitik
49. Reichskomitee zum Schutze des deutschen Blutes
50. Verband der deutschen Jäger
51. Organisation der Winterhilfe
52. Hauptverwaltung der Kriegsopfer
53. NS Organisation der Versorgung der Kriegsopfer
54. Sturmabteilungen (SA), einschließlich Kommando (SA)
55. Schutzabteilungen der SS, einschließlich Waffen-SS, Sicherheitsdienst (SD) und aller Stäbe, die das Kommando über Polizei und SS in sich vereinigen
56. NS Kraftfahrkorps (NSKK)
57. Nationalsozialistisches Fliegerkorps (NSFK)
58. Organisation der Hitlerjugend, einschließlich aller ihrer Gliederungen
59. Organisation des Reichsarbeitsdienstes
60. Organisation Todt
61. Organisation der Technischen Nothilfe
62. NS Volkswohlfahrt

Verordnungsblatt der Provinz Sachsen Nr. 4/5/6 /1945 S. 12

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