Die Grenztruppen in der DDR waren eine dem Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) unterstehende, eigenständige militärische Formation der Bewaffneten Organe der DDR zur Sicherung der territorialen Integrität und Überwachung an der land- und seeseitigen Staatsgrenze der DDR.
Im Frieden hatten sie ungesetzliche Grenzübertritte und die Ausdehnung von Grenzprovokationen auf das Hoheitsgebiet der DDR zu verhindern. Eine Aufgabe war die Verhinderung von Fluchten aus der DDR.
Im Fall bewaffneter Konflikte und im Verteidigungszustand sollten sie Gefechtshandlungen an der Staatsgrenze führen können und die Deckung der Heranführung von Streitkräften des Warschauer Vertrages an die Staatsgrenze unterstützen.
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