Das war die DDR

Schusswaffengebrauch und Opfer des Grenzregimes

Die Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR führten zu allen Zeiten zu Toten und Verletzten an der Grenze. Es galten zwar immer Bestimmungen für den Gebrauch der Schusswaffe, welche die Bedingungen für deren Anwendung und auch Einschränkungen regelten. Allerdings waren sie so formuliert, dass nahezu bei jedem Fluchtversuch die Anwendung als letztes Mittel zulässig war.

Die politische und militärische Führung der DDR orientierte zudem darauf, dass die Schusswaffe zur Fluchtverhinderung auch angewandt wurde. Erst mit dem Erlass des Grenzgesetzes (1982) wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung der Schusswaffe konkretisiert, was die Möglichkeiten zu ihrer Anwendung erheblich einschränkte. Allerdings wurden auch keine strafrechtlichen Untersuchungen eingeleitet, wenn Angehörige der Grenztruppen ihre Befugnisse überschritten. Damit wurde nahezu bis zum Ende der DDR jede Schusswaffenanwendung mindestens toleriert. Ein "Schießbefehl" als Einzeldokument wurde nicht nachgewiesen.

Die exakte Anzahl der Todesopfer, die das Grenzregime der DDR verursachte, ist noch immer unklar. Alle Schusswaffenanwendungen im Grenzdienst unterlagen der strikten Geheimhaltung; auch unter diesem Aspekt wurde nicht differenziert, ob die Anwendung gerechtfertigt oder gesetzwidrig war. Unbestimmt ist auch die Anzahl derer, die bei der Flucht über die Ostsee ertranken.

Unter den an der Grenze zu beklagenden Opfern befinden sich auch Grenzpolizisten und Grenzsoldaten der DDR. Nach Gründung der DDR im Oktober 1949 bis 1990 fanden 27 Grenzpolizisten und Grenzsoldaten an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland und zu Westberlin sowie in einem Fall an der Grenze zur ČSSR während ihrer Dienstausübung den Tod.

Die meisten dieser DDR-Grenzer waren Angehörige der Volkspolizei oder der Grenztruppen der DDR.

Getötet wurden sie von Angehörigen folgender Personenkreise:

  • Desertierende DDR-Grenzer (sieben Fälle).
  • Desertierende Angehörige anderer bewaffneter Organe der DDR, d. h. NVA, Volkspolizei, bzw. deren Vorgängerorganisationen (vier Fälle).
  • Desertierende Angehörige der Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland (zwei Fälle).
  • Im Irrtum oder versehentlich handelnde DDR-Grenzer (drei Fälle).
  • Flüchtlinge aus der DDR (drei Fälle).
  • Fluchthelfer (ein Fall).
  • West-Berliner Polizisten (ein Fall), Bundesgrenzschutzbeamter (ein Fall), US-Soldaten (drei Fälle).
  • Unbekannte Täter (zwei Fälle).

Ohne Fremdverschulden:

  • Durch Ertrinken bei der Fahnenflucht (ein Fall).

Eine zuverlässige Aussage zu den einzelnen Tätern ist nicht in allen Fällen möglich.

Liste der Todesfälle unter DDR-Grenzern.

In der DDR wurden einige der getöteten DDR-Grenzer postum befördert und geehrt. Nach ihnen wurden Straßen, Betriebe, Pionierlager, Kasernen, LPGs, PGHs, Kulturhäuser, Klubhäuser, Ferienhäuser und Schulen benannt sowie Denkmäler und Gedenktafeln aufgestellt. Nach der deutschen Wiedervereinigung wurden viele Denkmale abgerissen und Namensgebungen rückgängig gemacht.

Neben den im Dienst ums Leben gekommenen Grenzsoldaten fanden bis zur Wende und friedlichen Revolution in der DDR im Herbst 1989 viele hundert DDR-Bürger bei der Flucht aus der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR den Tod, dessen Ursache entweder auf Erschießung durch DDR-Grenzsoldaten bzw. durch Grenzsicherungsanlagen (Landminen, Selbstschussanlagen etc.), durch Unfälle (Ertrinken, Erleiden eines tödlichen Herzinfarktes etc.) oder auf Suizid nach Entdeckung beruhen. Darüber hinaus gab es vereinzelt auch Todesfälle unter Bürgern der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlins.

Quelle Wikipedia

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