Das war die DDR

Rechtsgrundlagen des Grenzregimes der DDR

Als frühe Rechtsgrundlage betreffs Grenzsicherung gilt die Direktive Nr. 16 des Alliierten Kontrollrates vom 6. November 1945 über die Bewaffnung der deutschen Polizei.

Entsprechend den Machtverhältnissen in der DDR beruhte die Ausgestaltung von Grenzregime und Grenzsicherung immer auf Beschlüssen der Sicherheitskommission des Politbüros der SED und ab 1960 auf Beschlüssen des Nationalen Verteidigungsrates der DDR. Staatsrechtlich wurden die grenzregimebestimmenden Normativakte (z. B. zur Grenzsicherung, Grenzüberwachung) über Verordnungen des Ministerrates der DDR, ab Ende der 1970er Jahre über Gesetzgebungsakte der DDR sowie über die von den zuständigen Ministern erlassenen Befehle und Dienstvorschriften umgesetzt. Dazu gehörten:

Daneben regelten Normativakte den grenzüberschreitenden Personenverkehr (z. B. das Ausländergesetz, Passgesetz) und den grenzüberschreitenden Warenverkehr (z. B. das Zollgesetz, Devisengesetz).

Quelle Wikipedia

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