Es folgt das Faksimile (originalgetreue Kopie) eines historischen Dokuments, das diese Webseite aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.
Verkauf von Konsumgütern (Nahrungs- und Genußmittel, Industriewaren) an Endverbraucher in Verkaufseinrichtungen aller Eigentumsformen (Verkaufsstellen, Gaststätten, Kioske, ambulanter Handel, Versandhandel).
Nicht zum Einzelhandelsumsatz gehören die Umsätze im Rahmen der Arbeiterversorgung, der Schüler- und Kinderspeisung in Gaststätten des nichtöffentlichen Netzes sowie die Abgabe von Medikamenten, optischen und orthopädischen Heilmitteln und dergleichen, soweit sie als Leistungen der Sozialversicherung vom Verbraucher nicht bezahlt werden. Die Erzeugerumsätze auf Bauernmärkten werden nicht in den Einzelhandelsumsatz einbezogen.
Ab 1. Januar 1964 wurde eine Schlüsselliste zum Warenumsatz und Warenfonds eingeführt, durch die sich für einige Erzeugnisse Veränderungen in der Zuordnung nach der Warenstruktur ergaben:
| Erzeugnis | Zuordnung | |
| bis 31. Dezember 1963 | ab 1. Januar 1964 | |
| Alkoholfreie Getränke | Genußmittel | Nahrungsmittel |
| Galanterie- und Sattlerwaren | Sonstige Industriewaren | Schuhe, Galanterie- und Sattlerwaren |
| Kunsthandwerkliche und kunstgewerbliche Textilien und Bekleidung | Textilien und Bekleidung | Sonstige Industriewaren |
Deshalb ist ein direkter Vergleich des Einzelhandelsumsatzes ab 1964 mit den Angaben der vorangegangenen Jahre nicht gegeben.
Der ausgewiesene Gaststättenumsatz ist ein Teil des Einzelhandelsumsatzes insgesamt. Es handelt sich hier also um Darunter-Angaben zum Einzelhandelsumsatz.
Berufstätige, Arbeiter und Angestellte, Selbständig Erwerbstätige und Mithelfende Familienangehörige, Durchschnittliches monatliches Bruttoarbeitseinkommen.
Siehe entsprechende Bemerkungen zu Abschnitt VI.

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