Das war die DDR

Nationaler Verteidigungsrat der DDR - NVR

Der Nationale Verteidigungsrat der DDR (NVR) wurde am 10. Februar 1960 als oberstes staatliches Organ zu Fragen der Landesverteidigung und Mobilmachungsplanung aus führenden Vertretern der SED und der bewaffneten Organe der DDR per Gesetz gebildet.

Geschichte

Der Vorgänger des NVR, die Sicherheitskommission beim Politbüro der SED, trat am 6. Juli 1954 zum ersten Mal zusammen. Mit Gesetz vom 10. Februar 1960 erfolgte die Bildung des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik, in den die Sicherheitskommission beim Politbüro der SED überführt wurde. Am 11. Februar 1960 ernannte Wilhelm Pieck als Präsident der DDR "auf Vorschlag der Volkskammer" den Ersten Sekretär des ZK der SED und Ersten Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates der DDR, Walter Ulbricht, zum ersten Vorsitzenden des NVR. Die erste Sitzung des NVR fand am 16. März 1960 statt.

Am 12. September 1960 - fünf Tage nach dem Tode Piecks - trat laut dem Gesetz über die Bildung des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik der Staatsrat als kollektives Nachfolgeorgan an die Stelle des Präsidenten. Der demzufolge geänderte Abschnitt V. der Verfassung der DDR bestimmte in Artikel 106, dass der Staatsrat die Aufgabe habe, "grundsätzliche Anordnungen" des NVR zu bestätigen und NVR-Mitglieder zu berufen.

Der NVR festigte den politischen Führungsanspruch Walter Ulbrichts innerparteilich weiter. Er bestand aus dem Vorsitzenden und mindestens zwölf Mitgliedern, die während des Bestehens des NVR immer auch Mitglieder des ZK der SED und meist auch Mitglieder im Politbüro waren. Nachgeordnete Organe des NVR waren die Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen, deren Vorsitzende wiederum die 1. Sekretäre der SED-Bezirks- bzw. Kreisleitungen waren.

Nach der Verfassung der DDR von 1968 war der Nationale Verteidigungsrat das uneingeschränkte Führungsorgan des Staates für den Verteidigungszustand mit legislativen und exekutiven Befugnissen. Laut Artikel 50 der Verfassung von 1968 wählte die Volkskammer den Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates, der "jederzeit von der Volkskammer abberufen werden" konnte. Der Vorsitzende des Nationalen Verteidigungsrates hätte im Kriegsfall den Oberbefehl übernommen.

Am 24. Juni 1971 wählte die Volkskammer den neuen Ersten Sekretär des ZK der SED und bisherigen Sekretär des Nationalen Verteidigungsrates Erich Honecker "einstimmig" zum Vorsitzenden des NVR.

Nach Honeckers Rücktritt wählte die Volkskammer am 24. Oktober 1989 Egon Krenz zum neuen NVR-Vorsitzenden. Krenz erhielt in dieser Wahl 8 Gegenstimmen und 17 Enthaltungen. Krenz trat am 6. Dezember 1989 von seinen Ämtern als Staatsratsvorsitzender und NVR-Vorsitzender zurück. Am selben Tag wurden durch einen Beschluss des Staatsrates alle NVR-Mitglieder von ihrer Funktion entbunden. Damit endete die Geschichte dieses Gremiums, bis zu den Volkskammerwahlen am 18. März 1990 wurden die Aufgaben des NVR direkt vom Staatsrat wahrgenommen, von da ab bis zum Ende der DDR am 3. Oktober 1990 gab es keine offizielle Zuweisung dieser Aufgabe mehr.

Aufgaben

Der NVR war für die Ausarbeitung der militärischen Konzeption der DDR nach politischen Vorgaben und in Übereinstimmung mit der militärischen Planung des Vereinten Oberkommandos der Mitgliedsstaaten des Warschauer Paktes zuständig. Er war zudem zuständig für die Einhaltung der staatsrechtlichen und sonstigen Grundlagen der Landesverteidigung und für den Staatsnotstand, die Erhöhung der Kampfkraft und Festigung der Einsatzbereitschaft der Nationalen Volksarmee und weiterer bewaffneter Kräfte, die operative Vorbereitung des Landes sowie die Vorbereitung der Bevölkerung, des Staatsapparates, der gesamten Industrie und Wirtschaft auf die Landesverteidigung sowie den Ausbau der Rüstungsindustrie. Zu den weiteren Hauptaufgaben zählte die patriotische Erziehung der Bevölkerung, die gesamte militärische Propaganda, die Aufklärung des Gegners und seine Absichten, die Planung zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit gegen konterrevolutionäre Aktionen und die Planung der Maßnahmen zur Verteidigung gegen imperialistische Aggressionen, einschließlich der Mobilmachung bzw. Teilmobilmachung.

Quelle Wikipedia

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