Das war die DDR

Gesetz Nr. 54 des Kontrollrats der Alliierten Kontrollbehörde vom 10. Juni 1947

AB/KR Dtl. 1947 Nr. 16 v. 31.7.1947 S. 284

Es folgt das Faksimile (originalgetreue Kopie) eines historischen Dokuments, das diese Webseite aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.

Änderung des Gesetzes Nr. 27 des Kontrollrats
(Branntweinsteuer)

 

Der Kontrollrat erläßt das folgende Gesetz:

Artikel I

Ziffer 1 des Artikels I des Gesetzes Nr. 27 wird aufgehoben und durch die folgende Bestimmung ersetzt:

1. Trinkbranntwein: 11 470 RM. Der Branntwein, der in den an die Bergleute (Grubenarbeiter) auf ihre Zuteilungen gelieferten Spirituosen enthalten ist, ist von dieser Steuer befreit.

Artikel II

Das Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.

Ausgefertigt in Berlin, am 10. Juni 1947.

(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Gesetzes sind von P. Koenig, General der Armee, M. I. Dratwin, Generalleutnant, für V. Sokolowsky, Marschall der Sowjetunion, Lucius D. Clay, General, und В. H. Robertson, Generalleutnant, für Sir Sholto Douglas, Marschall der Royal Air Force, unterzeichnet.)

 

Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1947 Nr. 16 v. 31.7.1947 S. 284

Quelle: Eigener Bestand im Original

Creative Commons Lizenzvertrag
Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz.

Dieser Artikel ist auch als PDF verfügbar

Seite 360 von 389

Hier geht's zum Podcast "Eliten in der DDR" bei MDR.DE