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Der Magistrat von Groß-Berlin hat nachstehende Verordnung beschlossen, die hiermit verkündet wird:
Wer an dem vom Hitler-Regime im Jahre 1939 begonnenen Kriege teilgenommen hat und seitdem verschollen ist, kann unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen, nach denen eine frühere Todeserklärung möglich ist, vom 1. August 1949 ab für tot erklärt werden.
Zu den Kriegsteilnehmern im Sinne des § 1 gehören auch Zivilpersonen, die sich bei der Deutschen Wehrmacht aufgehalten haben.
Diese Verordnung tritt mit der Verkündung im Verordnungsblatt für Groß-Berlin in Kraft.
Berlin, den 12. Mai 1949
Der Magistrat von Groß-Berlin
E b e r t
Oberbürgermeister
Abteilung Rechtswesen
Dr. K o f l e r
Stadtrat
Verordnungsblatt für Groß-Berlin Teil 1 Nr. 22/1949 S. 117
Quelle: Eigener Bestand im Original
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