Das war die DDR

Befehl Nr. 11 des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung betr. Abgabe von Wertsachen vom 25. Juli 1945

VOBl. Provinz Sachsen Nr. 1 /1945 S. 15

Es folgt das Faksimile (originalgetreue Kopie) eines historischen Dokuments, das diese Webseite aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.

25. Juli 1945
Berlin

Es wird allen Anstalten, Organisationen, Betrieben und Privatpersonen, die auf den von sowjetischen Truppen okkupierten Gebieten Deutschlands wohnhaft sind, befohlen, im Laufe von fünf Tagen folgende Wertsachen den Feldämtern der Staatsbank der sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland abzugeben:

  1. Alle Gold- und Silbermünzen und -barren, alle Platinbarren.
  2. Alle ausländischen Banknoten, Münzen, Vermögensdokumente und Kostbarkeiten.
  3. Alle Geldscheine, die in den früher von Deutschland besetzten Gebieten oder sonstwo herausgegeben oder zur Herausgabe vorbereitet worden sind und sich in beliebigen Finanzbanken und Kreditämtern oder im Besitz von Privatfirmen und Personen deutscher Staatsangehörigkeit befinden.
  4. Personen, die sich der Verletzung dieses Befehls schuldig machen, werden zu strenger Verantwortung gezogen werden.
  5. Der Befehl tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.

Der Stellvertretende des Obersten Chefs der Sowjetischen
Militärverwaltung in Deutschland
Armeegeneral S O K O L O W S K Y

Der Chef des Stabes
der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland
Generaloberst W. W. K U R A S O W

Verordnungsblatt der Provinz Sachsen Nr. 1 /1945 S. 15

Quelle: Eigener Bestand im Original

Creative Commons Lizenzvertrag
Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz.

Dieser Artikel ist auch als PDF verfügbar

Seite 265 von 389

Hier geht's zum Podcast "Eliten in der DDR" bei MDR.DE