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Es wird allen Anstalten, Organisationen, Betrieben und Privatpersonen, die auf den von sowjetischen Truppen okkupierten Gebieten Deutschlands wohnhaft sind, befohlen, im Laufe von fünf Tagen folgende Wertsachen den Feldämtern der Staatsbank der sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland abzugeben:
Der Stellvertretende des Obersten Chefs der Sowjetischen
Militärverwaltung in Deutschland
Armeegeneral S O K O L O W S K Y
Der Chef des Stabes
der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland
Generaloberst W. W. K U R A S O W
Verordnungsblatt der Provinz Sachsen Nr. 1 /1945 S. 15
Quelle: Eigener Bestand im Original
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