Das war die DDR

Befehl Nr. 9 des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärischen Verwaltung betr. Ingangsetzung von Industrien usw. vom 21. Juli 1945

VOBl. Provinz Sachsen Nr. 1 /1945 S. 14

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21. Juli 1945
Berlin

Zum Zwecke der beschleunigten Entfaltung der Industrien in den von den russischen Armeen besetzten Gebieten Deutschlands BEFEHLE ICH allen Präsidenten der Provinzialregierungen und dem Oberbürgermeister der Stadt Berlin:

1. Bis zum 15. August 1945 sind folgende Industriezweige in Betrieb zu setzen: Synthetische Benzin- und Oelerzeugung, Stickstoffe, Kohle und Brikett, Elektrizitätswerke, Gummiwerke (synthetischer Kautschuk, Autoreifen), Auto-Reparaturwerkstätten, Traktoren, landwirtschaftliche Maschinen, Eisenbahnwaggons, und sonstiges rollendes Material, Wasserwege und deren Schiffe und Kähne, Ersatzteile hierfür, ferner Lebensmittelindustrie, Textilindustrie, Schuh- und andere lederverarbeitende Industrie, ebenso wie Industriezweige für tägliche Bedarfsartikel und Bauwirtschaft (Zement, Glas, Dachziegel).
In erster Linie ist dafür Sorge zu tragen, daß die Industriezweige zur Herstellung von künstlichem Benzin und Schmieröl unbedingt in Betrieb gesetzt werden.

2. Zur Sicherung der Leitung in den industriellen Unternehmungen ist folgendes anzuordnen:

a) Ernennung von Direktoren und Oberingenieuren für die von Inhabern verlassenen Werke der in der Einleitung erwähnten Industriezweige;

b) Fabrikbesitzer, verantwortliche Leiter von Aktiengesellschaften und Direktoren staatlicher Betriebe sind zu verpflichten, daß sie gemeinsam mit ihrem Personal und der Belegschaft sofort mit der Arbeit beginnen.

c) Es ist eine Inventuraufstellung vorzunehmen von allen vorhandenen Reserven des Rohmaterials, Halbfabrikate, Heizung und alles andere Material. Eine strikte Ueberwachung der Vorräte und planvolle Abgabe derselben in erster Linie an die Unternehmungen, die im Besitz von Aufträgen seitens der Besatzungstruppen sind, ferner an die Reichseisenbahnen, Elektrizitätswerke, Brikettfabriken, Dieselmotoröl erzeugenden Industrien und Stickstoffwerke.

Die Inventurverzeichnisse von den vorhandenen Reserven an Materialien und Heizung sind bis zum 10. August 1945 den Leitern der Sowjetischen Militärischen Administrationen in den einzelnen Provinzen einzureichen.

3. Versorgung in erster Linie mit Arbeitern, Elektrizität, Eisenbahn- und Wassertransport der Unternehmungen, die den Befehlen und Aufträgen der Besatzungstruppen nachkommen und mit der Herstellung von festem und flüssigem Treibstoff, künstlichem Dünger und Elektrizitätsversorgung beauftragt worden sind.
Zu diesem Zwecke sind den Herren Präsidenten der Provinzialregierungen und den Bürgermeistern Vollmachten zu erteilen, um im Einvernehmen mit der Sowjet-russischen Militär-Administration eine planvolle Verteilung der Vorräte aller Materialien und Treibstoffe vorzunehmen.

4. Um eine rationelle Verteilung und Ausnutzung materieller Bestände sowohl aus Vorräten als auch aus laufenden Erzeugnissen zu erzielen, ist folgende Ordnung bei Abgabe dieser Materialien an Unternehmungen und Bevölkerung vorzunehmen:

a) Das Material sind die Erzeugnisse, die in der Anlage Nr. 2 verzeichnet sind, werden von der wirtschaftlichen Verwaltung der Sowjetischen Militärischen Administration in Deutschland verteilt.

b) Die Waren und die Erzeugnisse, die in der Anlage Nr. 3 verzeichnet sind, werden durch die Provinzialregierungen unter Kontrolle der Vorsteher der Sowjetischen Militärischen Administrationen in den Provinzen verteilt.

5. Der Verkauf von Waren und Erzeugnissen an die Besatzungstruppen, Unternehmungen und Bevölkerung ist zu den im Jahre 1944 festgesetzten Preisen für das gesamte Gebiet Deutschlands vorzunehmen.

6. Es ist bis zum 1. Januar 1946 dafür Sorge zu tragen, daß alle Unternehmungen verlustlos arbeiten, insbesondere die, die früher vorn Staate Subventionen erhielten.

7. Es sind zu registrieren und das normale Funktionieren von Firmen, Unternehmungen und Einrichtungen zu sichern, die den Vertrieb von hartem und flüssigem Heizmaterial, Elektrizität, künstlichem Dünger, Rohmaterial und wichtigsten Materialien für den industriellen Bedarf besorgen.
Das Verzeichnis der angeführten Unternehmungen und Organisationen mit ihrer technisch-wirtschaftlichen Charakteristik ist dem Oberbefehlshaber der Sowjetischen Militärischen Administration in Deutschland und den Vorstehern der Sowjetischen Militärischen Administration den Provinzen bis zum 15. August 1945 einzureichen.

8. Es ist ein Projektionsplan über die Erzeugung der Produktion für das 4. Quartal 1945 nach Unternehmungen und nach den Provinzen insgesamt, nach Formen, die in der Anlage Nr. 1 aufgeführt sind, auszuarbeiten und zum 10. August 1945 der Sowjetischen Militärischen Administration in Deutschland einzureichen. Kopien hiervon müssen den Vorstehern der Sowjetischen Militärischen Administrationen in den Provinzen zugestellt werden. Bei der Ausarbeitung dieses Planes ist zu berücksichtigen, daß die Versorgung von Aufträgen der sowjetischen Besatzungstruppen und auch der Industriezweige, die in Punkt 3 dieses Befehls aufgeführt sind, außer der Reihe vorgenommen werden.

9. Angesichts des Mangels der zentralisierten Materialien alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Versorgung der Arbeit der Industrieunternehmungen auf Kosten der vorhandenen Vorräte zu gewährleisten. zu diesem Zwecke sind dringend die Inbetriebsetzungen der Unternehmungen zu organisieren, die Rohstoffe und Halbfabrikate aus heimatlichen Materialien herzustellen.

10. Es ist die Lebensmittelversorgung zu organisieren, in erster Linie nach festgesetzten Normen an Arbeiter und Angestellte, die militärische Aufträge und Aufträge für die Industriezweige, die in Punkt 3 diese Befehls angeführt sind, auf Kosten der in den Provinzen vorhandenen Vorräte ausführen.

11. Ohne meine Erlaubnis verbiete ich kategorisch die Errichtung von neuen, großen Unternehmungen. Der Vorsteher der Wirtschaftsverwaltung muß einen Plan über die landwirtschaftlichen Maßnahmen, Industrieerzeugnisse, Versorgung und Handel, Eisenbahn- und Flußtransportwesen für das 4. Quartal 1945 aufstellen, und diesen mir zwecks Genehmigung am 20. September 1945 zustellen.
Von den Vorstehern der Sowjetischen Militärischen Administrationen in den Provinzen und dem Vorsteher der wirtschaftlichen Verwaltung der Sowjetischen Militärischen Administrationen in Deutschland ist eine strengste Kontrolle über die Ausführung dieses Befehls vorzunehmen, und nach Personen zu ahnden, die diesem Befehl nicht Folge leisten.

Der Oberbefehlshaber der Sowjetischen Militärischen Administration
Oberkommandierender der Sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland
Marschall der Sowjet-Union Z H U K O W

Mitglied des Militärrates der Sowjetischen Militärischen
Administration in Deutschland
Generalleutnant B O K O W

Stabschef der Sowjetischen Militärischen Administration
in Deutschland
Generaloberst W. K U R A S O W

Verordnungsblatt der Provinz Sachsen Nr. 1 /1945 S. 14

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