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In den Tabellen dieses Abschnitts beziehen sich die Stichtagsergebnisse, sofern nicht anders vermerkt, auf den Stand am Jahresende.
Krankenhaus — Einrichtung im stationären Bereich der medizinischen Betreuung, in der vorwiegend Aufgaben der Diagnostik, Therapie.
Prophylaxe und Metaphylaxe, auch für andere Einrichtungen, z. B. der ambulanten medizinischen Betreuung, durchgeführt werden, wobei den in der Einrichtung aufgenommenen Betreuten während der Betreuungsdauer (Verweildauer) ganztägig Unterkunft (Bett) und Verpflegung gewährt werden. Es werden allgemeine und Fachkrankenhäuser einschließlich ihrer Spezialisierungsarten unterschieden.
Krankenhausbett — Einheit, nach der die Kapazität eines Krankenhauses, einer klinischen Fachabteilung und einer Station berechnet wird.
Als Krankenhausbett werden nur die planmäßigen Betten, ohne Reserve- und Notbetten, gezählt. Betten für Neugeborene werden nicht als Krankenhausbetten ausgewiesen; Betten für Frühgeborene sind jedoch in den Bestand einbezogen.
Poliklinik — Ambulante Einrichtung des staatlichen Gesundheitswesens, die selbständig oder einem Krankenhaus angeschlossen ist. Sie verfügt über ein klinisch-diagnostisches Laboratorium, eine physio-therapeutische Abteilung und eine Röntgeneinrichtung. Folgende Fachabteilungen müssen mindestens vorhanden und ärztlich besetzt sein; innere Abteilung, gynäkologische Abteilung, pädiatrische Abteilung, stomatologische Abteilung, chirurgische Abteilung und allgemein-ärztliche Abteilung.
Ambulatorium — Ambulante Einrichtung des staatlichen Gesundheitswesens in Städten, auf dem Lande oder in Betrieben, in der mindestens drei ärztlich besetzte Fachabteilungen vorhanden sind.
Konsultationen an ambulanten Einrichtungen — Als Konsultation wird die Vorstellung des Patienten beim Arzt bzw. jeder Besuch des Arztes bei einem Patienten zum Zweck der Diagnosestellung, ärztlichen Beratung oder durchzuführender ärztlicher Maßnahmen gezählt. Konsultationen werden für selbständige ambulante Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens ausgewiesen.
Ambulantes Betriebsgesundheitswesen — Das Betriebsgesundheitswesen erfüllt Aufgaben der medizinischen und arbeitsmedizinischen Betreuung der Werktätigen, der arbeitshygienischen Überwachung ihrer Arbeitsbedingungen, der arbeitshygienischen Beratung der Betriebe sowie der Hygiene- und Gesundheitserziehung.
Betreuungsgrad in Kinderkrippen — Der Betreuungsgrad ist das Verhältnis der Anzahl der in Kinderkrippen, Dauerheimen und Saisoneinrichtungen gemeldeten und betreuten Kinder (gemeldete Kinder: Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahres) zu der Anzahl der für die Betreuung in Frage kommenden Kinder (in der Regel von 1 bis 3 Jahren). Bei der Ermittlung der für die Betreuung In Frage kommenden Kinder wird berücksichtigt, daß Mütter nach der Geburt ihrer Kinder zur häuslichen Betreuung der Neugeborenen Wochenurlaub (bezahlte Freistellung von der Arbeit) erhalten und darüber hinaus auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen weitere bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen können.
Der Betreuungsgrad wird auf 1 000 der für die Betreuung in Frage kommenden Kinder bezogen.
Feierabendheim - Soziale Einrichtung für die Versorgung und Betreuung von älteren Bürgern.
Wohnhäuser für ältere bzw. behinderte Bürger
Wohnhäuser mit vorwiegend Ein- und Zweiraumwohnungen für alleinstehende Bürger und Ehepaare im Renten- und Vorrentenalter mit einem die selbständige Haushaltsführung erleichternden Wohnkomfort (ohne Gemeinschaftsverpflegung). Zur kulturellen, sozialen und medizinischen Betreuung werden Gemeinschaftseinrichtungen zur Verfügung gestellt.
Pflegeheim - Soziale Einrichtung für die Versorgung und Betreuung der Bürger, die einer dauernden pflegerischen Betreuung, aber keiner ständigen ärztlichen Behandlung bedürfen. Dazu gehören u. a. Personen, die psychisch behindert sind, aber keiner psychiatrischen Behandlung und Überwachung bedürfen, die mit voraussichtlich unheilbaren Körperschäden Schwerkranken gleichen und dauernd fest bettlägerig sind, bei denen aber eine ständige ärztliche Behandlung nicht erforderlich ist (Schwerpflegefälle), sowie physisch oder psychisch so schwer geschädigte Personen, daß sie nicht außerhalb eines Heimes versorgt werden können.
Schwerstbeschädigtenheime sind in den Angaben über Pflegeheime enthalten.
Renten
Grundlage für die Veröffentlichung sind die von den Versicherungsträgern gezahlten Renten aus der Sozialpflichtversicherung und der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung.
Arbeiter und Angestellte sind bei der gewerkschaftlich geleiteten Sozialversicherung versichert.
Die Sozialversicherung der Staatlichen Versicherung der DDR ist Versicherungsträger für die Mitglieder der Produktionsgenossenschaften, für Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige und sonstige Selbständige.
Zweite Rentenleistung - Rentenempfänger mit Anspruch auf zwei Rentenleistungen der Sozialversicherung erhalten die höhere Rente voll und die zweite Rentenleistung gekürzt.

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