Das Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) war ein Ministerium im Ministerrat der DDR.
Das Ministerium für Nationale Verteidigung wurde durch das "Gesetz über die Schaffung der Nationalen Volksarmee und des Ministeriums für Nationale Verteidigung" vom 18. Januar 1956 geschaffen. Die vorher als Kasernierte Volkspolizei bezeichneten paramilitärischen Einheiten wurden nun direkt in die Armee übernommen. Durch Übernahme dieser Truppen war eine sofortige Stärke von über 100.000 Soldaten herstellbar. Am 1. März 1956 sollten alle Bereiche der Nationalen Volksarmee (NVA) arbeitsfähig sein. Dieser Tag wurde ab 1957 als "Tag der Nationalen Volksarmee" begangen. Im Januar 1962 wurde in der DDR die Wehrpflicht eingeführt.
Der Sitz des Ministeriums war in Strausberg Nord bei Berlin (die heutige Von-Hardenberg-Kaserne). Für die Bewachung aller in Strausberg und außerhalb liegenden Dienstobjekte war das Wachregiment Hugo Eberlein zuständig.
Von Frühjahr 1990 bis zu seiner Auflösung im Zuge der Wiedervereinigung trug das Ministerium den Namen Ministerium für Abrüstung und Verteidigung mit der Abkürzung MfAuV.
Das Ministerium führte auch den staatlichen Militärverlag.
Das Ministerium war das zentrale staatliche Organ des Ministerrates der DDR im Bereich des Verteidigungswesens. Allerdings waren seine Kompetenzen in der Praxis beschränkt, da sich das Politbüro des ZK der SED alle wesentlichen Entscheidungen vorbehielt. Dessen Beschlüsse wurden durch den Nationalen Verteidigungsrat der DDR und das Ministerium umgesetzt. Dem Ministerium oblag de jure die Führung der Nationalen Volksarmee sowie die Planung, Koordinierung, Organisation und Durchführung der Landesverteidigung. Dabei war es sowohl für den militärischen als auch den zivilen Bereich zuständig. An der Spitze des Ministeriums stand der Minister für Nationale Verteidigung. Darunter stand ein Hauptstab für den engeren militärischen Bereich sowie verschiedene Verwaltungen und Abteilungen. Auch die politische Hauptverwaltung der NVA, die aber dem ZK der SED beziehungsweise dem Generalsekretär unterstand, war im Ministerium angesiedelt.
Zum Hauptstab gehörten Untergliederungen wie die Verwaltungen Operativ (zuständig für Einsatzpläne), Aufklärung (zuständig für die Informationsbeschaffung über ausländische Streitkräfte), Wehrersatzwesen als übergeordnete Behörde für Wehrbezirks- und Wehrkreiskommandos. Dem Ministerium unterstanden des Weiteren die Waffengattungsfachabteilungen. Diese wurden von einem Chef der Verwaltung geleitet und waren zuständig für Ausbildung und Bewaffnung der jeweiligen Waffengattung. Der Einsatz der Verbände dagegen wurde von den dem Minister direkt unterstellten Chefs der Militärbezirke befohlen. Als Instrumente der Führung bediente sich die Führung des Ministeriums der Hauptnachrichtenzentrale des Ministeriums für Nationale Verteidigung und eines Operativen Führungszentrums.
Außerdem waren dem Ministerium die Verwaltung der Militärstaatsanwaltschaft, die Gesellschaft für Sport und Technik und die Militärakademie Friedrich Engels unterstellt. Die Anschrift des Ministeriums für Nationale Verteidigung war (1960) Berlin-Niederschöneweide, Schnellerstraße 1/4.
Quelle Wikipedia