Das war die DDR

Gesetz Nr. 62 des Kontrollrats der Alliierten Kontrollbehörde vom 20. Februar 1948

AB/KR Dtl. 1948 Nr. 19 v. 31.8.1948 S. 313

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Aufhebung von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen in Kirchenangelegenheiten, die von der nationalsozialistischen Regierung erlassen wurden

 

Der Kontrollrat erläßt das nachstehende Gesetz:

Artikel I

Die folgenden Gesetze und Erlasse einschließlich der zusätzlichen Gesetze, Durchführungsbestimmungen, Verordnungen und Erlasse werden hiermit aufgehoben:

  1. Gesetz vom 24. September 1935 zur Sicherung der deutschen Evangelischen Kirche (RGBl. I, S. 1178).
  2. Gesetz vom 26. Juni 1935 über das Beschlußverfahren in Rechtsangelegenheiten der Evangelischen Kirche (RGBl. I, S. 774).
  3. Erlaß vom 16. Juli 1935 über die Zusammenfassung der Zuständigkeiten des Reiches und Preußens in Kirchenangelegenheiten (RGBl. I, S. 1029).
Artikel II

Dieses Gesetz setzt keinen Gesetzesakt wieder in Kraft, der durch die durch dieses Gesetz aufgehobenen Bestimmungen oder Vorschriften aufgehoben oder ersetzt worden ist.

Artikel III

Dieses Gesetz tritt am 20. März 1948 in Kraft.

Ausgefertigt in Berlin, am 20. Februar 1948.

(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Gesetzes sind von P. Koenig, General der Armee; V. Sokolovsky, Marschall der Sowjetunion; Lucius D. Clay, General, und N. C. D. Brownjohn, Generalmajor für Sir Brian H. Robertson, Bart., General, unterzeichnet.)

 

Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1948 Nr. 19 v. 31.8.1948 S. 313

Quelle: Eigener Bestand im Original

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