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Der Kontrollrat erläßt das nachstehende Gesetz:
Die folgenden Gesetze und Erlasse einschließlich der zusätzlichen Gesetze, Durchführungsbestimmungen, Verordnungen und Erlasse werden hiermit aufgehoben:
Dieses Gesetz setzt keinen Gesetzesakt wieder in Kraft, der durch die durch dieses Gesetz aufgehobenen Bestimmungen oder Vorschriften aufgehoben oder ersetzt worden ist.
Dieses Gesetz tritt am 20. März 1948 in Kraft.
Ausgefertigt in Berlin, am 20. Februar 1948.
(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Gesetzes sind von P. Koenig, General der Armee; V. Sokolovsky, Marschall der Sowjetunion; Lucius D. Clay, General, und N. C. D. Brownjohn, Generalmajor für Sir Brian H. Robertson, Bart., General, unterzeichnet.)
Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1948 Nr. 19 v. 31.8.1948 S. 313
Quelle: Eigener Bestand im Original
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