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Der Kontrollrat erläßt das folgende Gesetz:
Das Gesetz zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben vom 23. März 1934 (RGBl. I, S. 220) einschließlich aller zusätzlichen und zu seiner Durchführung erlassenen Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen und Erlasse wird hiermit aufgehoben.
Bestehende Tarifordnungen bleiben bis zu ihrer Aufhebung, Änderung oder anderweitigen Neufassung seitens der zuständigen Behörden weiterhin in Kraft.
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.
Ausgefertigt in Berlin, den 30. Juni 1947.
(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Gesetzes sind von P. König, General der Armee; M. I. Dratwin, Generalleutnant für V. Sokolowsky, Marschall der Sowjetunion; Lucius D. Clay, General; und Sholto Douglas, Marschall der Royal Air Force, unterzeichnet.)
Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1947 Nr. 16 v. 31.7.1947 S. 287
Quelle: Eigener Bestand im Original
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