Das war die DDR

Direktive Nr. 55 des Kontrollrats der Alliierten Kontrollbehörde vom 25. Juni 1947

AB/KR Dtl. 1947 Nr. 16 v. 31.7.1947 S. 286

Es folgt das Faksimile (originalgetreue Kopie) eines historischen Dokuments, das diese Webseite aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.

Austausch von Druckschriften und Filmen im Interzonenverkehr

 

Der Kontrollrat erläßt folgende Direktive:

  1. Gemäß dem Beschlüsse des Außenministerrats in Moskau, die Entwicklung der deutschen demokratischen Presse zu fördern und zwecks Schaffung eines freien Austausche von Nachrichten und demokratischen Ideen in ganz Deutschland, genehmigt die Alliierte Kontrollbehörde den freien Austausch von Zeitungen, Zeitschriften, Filmen und Büchern, die in den einzelnen Besetzungszonen und in Berlin erscheinen.
  2. Die Zonenbefehlshaber dürfen diesen Austausch nur aus folgenden Gründen beschränken: Erfordernisse der militärischen Sicherheit, Bedürfnisse der Besatzung, die Notwendigkeit, die Ausführung der Verpflichtungen Deutschlands gegenüber den Alliierten zu sichern und ein Wiederaufleben des Nationalsozialismus und Militarismus zu verhindern.
    Jedem Zonenbefehlshaber steht weiterhin das Recht zu, alle ihm notwendig erscheinenden Maßnahmen betreffend Veröffentlichungen und Personen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, zu ergreifen; von den getroffenen Maßnahmen hat der Zonenbefehlshaber die Alliierte Kontrollbehörde in Kenntnis zu setzen; nach seinem Ermessen kann er auch die Frage der Anwendung derartiger Maßnahmen der zuständigen Stelle der Alliierten Kontrollbehörde — Nachrichtenausschuß des Politischen Direktoriums — unterbreiten.
  3. Hinsichtlich des Austauschs von Nachrichten und demokratischen Ideen darf kein Druck irgendwelcher Art durch Verwaltungs- oder wirtschaftliche Maßnahmen von seiten der Zentralregierung oder seitens der Länderregierungen ausgeübt werden.

 

Ausgefertigt in Berlin, den 25. Juni 1947.

(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieser Direktive sind von P. Noiret, Divisionsgeneral, M. L Dratvine, Generalleutnant, Frank A. Keating, Generalmajor, und В. H. Robertson, Generalleutnant, unterzeichnet.)

 

Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1947 Nr. 16 v. 31.7.1947 S. 286

Quelle: Eigener Bestand im Original

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