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Beunruhigt durch die wachsende Zahl von Geschlechtskrankheiten und in der Überzeugung, daß einer der Gründe für dieses Anwachsen das Versagen der zur Zeit in Kraft befindlichen deutschen Gesetzgebung ist, erläßt der Kontrollrat die folgende Direktive:
Die Zonenbefehlshaber werden eine Überprüfung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen betreffend Kontrolle der Geschlechtskrankheiten unter der deutschen Bevölkerung veranlassen. Besondere Aufmerksamkeit ist den folgenden Punkten zuzuwenden:
Der Gesetzentwurf über Geschlechtskrankheiten und die Entwürfe der beiden Direktiven, welche die Anlagen "A", "B" und "C" bilden, bringen die maßgebenden Gesichtspunkte der Alliierten auf diesem Gebiet zum Ausdruck; sie sollen als Richtlinien für die Zonenbefehlshaber dienen, um einheitliche Kontrollmaßnahmen in allen Zonen zu ermöglichen.
Die Zonenbefehlshaber sollen in ihren Zonen auf Einführung gesetzlicher Vorschriften dringen, die soweit wie möglich mit dem Text der Anlagen übereinstimmen.
Ausgefertigt in Berlin, am 7. Mai 1947.
(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieser Direktive sind von B. H. Robertson, Generalleutnant, C. Bapst, Brigadegeneral, für R. Noiret, Divisionsgeneral, M. L Dratwin, Generalleutnant, für P. A. Kurotschkin, Generaloberst, F. A. Keating, Generalmajor, unterzeichnet.)
Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1947 Nr. 15 v. 31.5.1947 S. 281
Quelle: Eigener Bestand im Original

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