Das war die DDR

Gesetz Nr. 49 des Kontrollrats der Alliierten Kontrollbehörde vom 20. März 1947

AB/KR Dtl. 1947 Nr. 14 v. 31.3.1947 S. 265

Es folgt das Faksimile (originalgetreue Kopie) eines historischen Dokuments, das diese Webseite aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.

Aufhebung des Reichsgesetzes über die Verfassung der deutschen Evangelischen Kirche vom 14. Juli 1933

 

Der Kontrollrat erläßt folgendes Gesetz:

ARTIKEL I

Das Reichsgesetz über die Verfassung der deutschen Evangelischen Kirche vom 14. Juli 1933 (RGBL. I, 471) einschließlich aller ergänzenden und auslegenden Gesetze, Verordnungen und Erlasse wird hiermit aufgehoben.

ARTIKEL II

Die Verfassung der deutschen Evangelischen Kirche vom 11. Juli 1933 wird durch die Bestimmung des Artikels I nicht berührt. Es bleibt den zuständigen deutschen Kirchenbehörden überlassen, diese Verfassung als eine innere kirchliche Angelegenheit ganz oder teilweise aufrechtzuerhalten oder aufzuheben.

ARTIKEL III

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Unterzeichnung in Kraft.

Ausgefertigt in Berlin, den 20. März 1947.

(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Gesetzes sind von M. I. Dratwin, Generalleutnant, Frank A. Keating, Generalmajor, Sholto Douglas, Marschall der Royal Air Force, und P. Koenig, General der Armee, unterzeichnet.)

 

Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1947 Nr. 14 v. 31.3.1947 S. 265

Quelle: Eigener Bestand im Original

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