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Der Kontrollrat erläßt folgendes Gesetz:
Das Reichsgesetz über die Verfassung der deutschen Evangelischen Kirche vom 14. Juli 1933 (RGBL. I, 471) einschließlich aller ergänzenden und auslegenden Gesetze, Verordnungen und Erlasse wird hiermit aufgehoben.
Die Verfassung der deutschen Evangelischen Kirche vom 11. Juli 1933 wird durch die Bestimmung des Artikels I nicht berührt. Es bleibt den zuständigen deutschen Kirchenbehörden überlassen, diese Verfassung als eine innere kirchliche Angelegenheit ganz oder teilweise aufrechtzuerhalten oder aufzuheben.
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Unterzeichnung in Kraft.
Ausgefertigt in Berlin, den 20. März 1947.
(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Gesetzes sind von M. I. Dratwin, Generalleutnant, Frank A. Keating, Generalmajor, Sholto Douglas, Marschall der Royal Air Force, und P. Koenig, General der Armee, unterzeichnet.)
Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1947 Nr. 14 v. 31.3.1947 S. 265
Quelle: Eigener Bestand im Original
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