Das war die DDR

Gesetz Nr. 32 des Kontrollrats der Alliierten Kontrollbehörde vom 10. Juli 1946

AB/KR Dtl. 1946 Nr. 9 v. 31.7.1946 S. 166

Es folgt das Faksimile (originalgetreue Kopie) eines historischen Dokuments, das diese Webseite aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.

Beschäftigung von Frauen bei Bau- und Wiederaufbauarbeiten

 

In Anbetracht des Mangels an tauglichen männlichen Arbeitskräften in gewissen Teilen Deutschlands erläßt der Kontrollrat das folgende Gesetz:

Artikel I

Die zuständigen deutschen Behörden dürfen weibliche Arbeitskräfte bei Bau- und Wiederaufbauarbeiten einschließlich Aufräumarbeiten beschäftigen beziehungsweise ihre Beschäftigung genehmigen.

Artikel II

Die Bestimmungen der Verordnung vom 30. April 1938 über die Arbeitszeit (Arbeitszeitordnung)(RGBl. 1938 I, 447) und alle sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, die im Widerspruch zu diesem Gesetz stehen, werden hiermit aufgehoben oder im Sinne dieses Gesetzes ab geändert.

Artikel III

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.

Ausgefertigt in Berlin, den 10. Juli 1946.

(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Gesetzes sind von W. Sokolowsky, Marschall der Sowjetunion, Joseph T. McNarney, General, Sholto Douglas, Marschall der Royal Air Force, und P. Kоеnіg, General der Armee, unterzeichnet.)

 

Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1946 Nr. 9 v. 31.7.1946 S. 166

Quelle: Eigener Bestand im Original

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