Es folgt das Faksimile (originalgetreue Kopie) eines historischen Dokuments, das diese Webseite aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.
Der Kontrollrat erläßt das folgende Gesetz:
Alle deutschen Polizeibüros und -agenturen, die die Überwachung oder Kontrolle der politischen Betätigung von Personen zum Zweck haben, werden hiermit für ganz Deutschland aufgelöst.
Diese Bestimmung ist auf alle Polizeibüros und -agenturen anwendbar, die entweder gesetzmäßig eingesetzten deutschen Polizeistellen unterstehen oder unter die Kontrolle von Ortsbehörden gestellt sind.
Jede Neueinrichtung sowie jede Tätigkeit von Polizeibüros oder -agenturen der in Artikel I näher bezeichneten Art wird hierdurch verboten.
Wer einer der Bestimmungen dieses Gesetzes zuwiderhandelt, setzt sich strafrechtlicher Verfolgung vor einem Gericht der Militärregierung und gegebenenfalls einer Strafe aus, die das Gericht für angemessen erachtet. Der Versuch ist strafbar.
Jede Bestimmung der deutschen Gesetzgebung, die im Widerspruch zu diesem Gesetz steht, wird hierdurch aufgehoben.
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.
Ausgefertigt in Berlin, den 1. Juli 1946.
(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Gesetzes sind von P. Koenig, General der Armee, W. Sokolowsky, Marschall der Sowjetunion, Robert W. Harper, Generalmajor, Sholto Douglas, Marschall der Royal Air Force, unterzeichnet.)
Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1946 Nr. 8 v. 1.7.1946 S. 163
Quelle: Eigener Bestand im Original
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