Das war die DDR

Direktive Nr. 32 des Kontrollrats der Alliierten Kontrollbehörde vom 26. Juni 1946

AB/KR Dtl. 1946 Nr. 8 v. 1.7.1946 S. 162

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Disziplinarmaßnahmen gegen leitendes und Verwaltungspersonal von Lehranstalten, den Lehrkörper und die Studenten, die sich militaristischer, nationalsozialistischer oder antidemokratischer Propaganda schuldig machen

 

Der Kontrollrat erläßt folgende Direktive:

Artikel I

Jedes Mitglied des Verwaltungspersonals oder des Lehrkörpers einer Lehranstalt, das in irgendeiner Art militaristische, nationalsozialistische oder antidemokratische Lehren verbreitet oder ihre Verbreitung begünstigt oder duldet, ist aus dieser Anstalt zu entlassen.

Artikel II

Jeder Student einer Hochschule, einschließlich derjenigen der technischen Hochschulen, welcher in irgendeiner Art militaristische, nationalsozialistische oder antidemokratische Lehren verbreitet oder ihre Verbreitung fördert, ist von dieser Anstalt zu verweisen.

Artikel III

Die vorstehend erwähnten Maßnahmen schließen anderweitige Disziplinar- oder sonstige Strafen, die der Schuldige verwirkt hat, nicht aus.

Artikel IV

Die Verwaltung der betreffenden Lehranstalt hat der für die Zone zuständigen Stelle des öffentlichen Sicherheitsdienstes (der Militärregierung) jede derartige Entlassung oder Verweisung unverzüglich anzuzeigen.

Artikel V

Wer auf Grund der Bestimmungen dieser Direktive entlassen oder verwiesen worden ist, kann an keiner anderen Lehranstalt ohne Genehmigung mehr beschäftigt beziehungsweise zugelassen werden. Diese Genehmigung ist auf jeden Fall nur von der Militärregierung zu erteilen.

Artikel VI

Der zuständige Zonenbefehlshaber, in Berlin die Alliierte Kommandantur, bestimmt diejenigen Lehranstalten, die unter den Begriff "Hochschulen und technische Hochschulen" fallen; er erläßt auch alle Anordnungen, die er zur Durchführung dieser Direktive für notwendig erachtet.

Artikel VII

Diese Direktive tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.

 

Ausgefertigt in Berlin, den 26. Juni 1946.

(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieser Direktive sind von R. Noiret, Divisionsgeneral, M. I. Dratwin, Generalleutnant, Lucius D. Clay, Generalleutnant, und P. M. Balfour, Generalmajor, unterzeichnet.)

 

Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1946 Nr. 8 v. 1.7.1946 S. 162

Quelle: Eigener Bestand im Original

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