Das war die DDR

Gesetz Nr. 30 des Kontrollrats der Alliierten Kontrollbehörde vom 20. Juni 1946

AB/KR Dtl. 1946 Nr. 8 v. 1.7.1946 S. 161

Es folgt das Faksimile (originalgetreue Kopie) eines historischen Dokuments, das diese Webseite aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.

Zuckersteuer

 

Der Kontrollrat erläßt das folgende Gesetz:

Artikel I

Der Steuersatz auf Zucker wird auf 40 RM für 100 kg festgesetzt, und die zur Zeit geltenden Steuersätze auf Melasse, Glykose und andere entsprechende Produkte werden um 90 % erhöht.

Artikel II

Der Steuersatz je Kilogramm wird für Sacharin auf 37,5 RM und für Dulcin auf 28 RM festgesetzt.

Artikel III

Alle deutschen gesetzlichen Bestimmungen, die im Widerspruch zu diesem Gesetz stehen, werden aufgehoben oder im Sinne dieses Gesetzes geändert.

Artikel IV

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.

Ausgefertigt in Berlin, den 20. Juni 1946.

(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Gesetzes sind von P. Koenig, General der Armee, W. Sokolowsky, Marschall der Sowjetunion, Joseph T. McNarney, General, Sholto Douglas, Marschall der Royal Air Force, unterzeichnet.)

 

Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1946 Nr. 8 v. 1.7.1946 S. 161

Quelle: Eigener Bestand im Original

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