Das war die DDR

Direktive Nr. 31 des Kontrollrats der Alliierten Kontrollbehörde vom 3. Juni 1946

AB/KR Dtl. 1946 Nr. 8 v. 1.7.1946 S. 160

Es folgt das Faksimile (originalgetreue Kopie) eines historischen Dokuments, das diese Webseite aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.

Grundsätze für Errichtung von Gewerkschaftsverbänden

 

Der Kontrollrat erläßt die folgende Direktive:

Artikel I

Unter den in Artikel II dieser Direktive festgelegten Voraussetzungen sollen die Zonenbefehlshaber genehmigen:

  1. in jeder Zone die Errichtung von Verbänden industrieller Gewerkschaften zum Zwecke des Zusammenschlusses der örtlichen Gewerkschaften in jedem Industriezweig;
  2. zwischengewerkschaftliche Gewerkschaftsverbände (Verbände der Gewerkschaften untereinander), so daß die Vertreter aller Gewerkschaften der betreffenden Zone regelmäßig wiederkehrend auf zwischengewerkschaftlichen Tagungen Fragen der Organisation und der Arbeit der Gewerkschaften regeln können.
Artikel II
  1. Die Gewerkschaften müssen auf demokratischer Grundlage aufgebaut und entwickelt werden.
  2. Die Bildung der Gewerkschaftsverbände muß sich aus dem frei ausgedrückten Wunsche der Gewerkschaftsmitglieder ergeben.
  3. Andere als industrielle Gewerkschaften sollen von zwischengewerkschaftlichen Verbänden nicht ausgeschlossen werden, vorausgesetzt, daß ihre Betätigung den richtunggebenden Grundsätzen der Alliierten Kontrollbehörde nicht entgegensteht.
Artikel III

Der Fortschritt in der Entwicklung von Zonen-Gewerkschaftsverbänden wird von dem zuständigen Zonenbefehlshaber bestimmt, sobald er sich vergewissert hat, daß die Gewerkschaftsmitglieder tatsächlich einen solchen Verband anstreben.

Artikel IV

Diese Direktive tritt mit dem Tage ihrer Unterzeichnung in Kraft.

 

Ausgefertigt in Berlin, den 3. Juni 1946.

(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieser Direktive sind von L. Koeltz, Armeekorpsgeneral, M. I. Dratwin, Generalleutnant, Lucius D. Clay, Generalleutnant, und B. H. Robertson, Generalleutnant, unterzeichnet.)

 

Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1946 Nr. 8 v. 1.7.1946 S. 160

Quelle: Eigener Bestand im Original

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