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Der Kontrollrat hat das folgende Gesetz beschlossen:
Das Gesetz über die Einsicht in gerichtliche öffentliche Bücher und Register vom 30. September 1936 (RGBl. I, Seite 853) und alle auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Bestimmungen werden hiermit aufgehoben.
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
Ausgefertigt in Berlin, den 29. April 1946.
(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Gesetzes sind von Joseph T. McNarney, General, Montgomery of Alamein, Feldmarschall, P. Koenig, Armeekorpsgeneral, und V. Sokolowsky, General der Armee, unterzeichnet.)
Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1946 Nr. 6 v. 31.3.1946 S. 137
Quelle: Eigener Bestand im Original
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