Das war die DDR

Gesetz Nr. 24 des Kontrollrats der Alliierten Kontrollbehörde vom 29. April 1946

AB/KR Dtl. 1946 Nr. 6 v. 31.3.1946 S. 137

Es folgt das Faksimile (originalgetreue Kopie) eines historischen Dokuments, das diese Webseite aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.

Aufhebung des Gesetzes vom 30. September 1936

 

Der Kontrollrat hat das folgende Gesetz beschlossen:

Das Gesetz über die Einsicht in gerichtliche öffentliche Bücher und Register vom 30. September 1936 (RGBl. I, Seite 853) und alle auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Bestimmungen werden hiermit aufgehoben.

Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.

Ausgefertigt in Berlin, den 29. April 1946.

(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Gesetzes sind von Joseph T. McNarney, General, Montgomery of Alamein, Feldmarschall, P. Koenig, Armeekorpsgeneral, und V. Sokolowsky, General der Armee, unterzeichnet.)

 

Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1946 Nr. 6 v. 31.3.1946 S. 137

Quelle: Eigener Bestand im Original

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